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iamliam

Unsere WG will Wohngeld beantragen. Darf das nur der Hauptmieter oder bilden wir automatisch eine Bedarfsgemeinschaft?

Frage Nummer 17588

Antworten (3)
Helena Vogel
Ihr seid, aus staatlicher Sicht betrachtet, eine "Wirtschaftsgemeinschaft". Ihr seid vom Wohngeld daher alle gleichermaßen betroffen. Würdet ihr alles auf den Hauptmieter beschränken wollen, dann müsstet ihr nachweisen, dass ihr getrennt und jeweils einzeln wirtschaftet. Das ist aber sehr, sehr aufwendig.
louisBoblou
Das kommt darauf an, ob ihr auch die Voraussetzuungen für Wohngeld erfüllt. Wenn ihr alle Anspruch habt, solltet ihr auch jeder welches bekommen - zumindest abhängig von eurem jeweiligen Mietanteil. Fragt einfach direkt beim Amt nach, die können euch beraten und beraten in der Regel auch fair.
UwKung56
Ihr solltet auf jeden Fall vertraglich untereinander klären, wer welchen Anteil an der Miete zu zahlen hat. Normalerweise sollte es dann keine Probleme geben, wenn ihr nicht miteinander verwandt seid und auch kein Mitbewohner mit einem anderen liiert ist.