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Mirko Günther

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Freistellung vom Wehrdienst möglich?

Ich fange demnächst mit einer Ausbildung an und habe Angst, dass ich sie unterbrechen muss, weil ich vielleicht eingezogen werde. Kann man sich auch freistellen oder das zumindest aufschieben lassen?
Frage Nummer 9641

Antworten (5)
Highspeed
Sprich mit Deinem Kreiswehrersatzamt. Die sind da recht kulant.
sokomo
Aufgrund deiner Ausbildung kannst du vom Wehrdienst freigestellt werden. Dann muss du den Wehrdienst nach deiner Ausbildung absolvieren.

Gründe für die Freistellung vom Wehrdienst gibt es Heutzutage viele:
- Wirtschaftliche Gründe; dein Betrieb kann ohne dich nicht weiterexistieren
- Ersatzdienste; du verpflichtest dich stattdessen 6 Jahre beim THW, Rote Kreuz usw... zu arbeiten (mind. 80 Stunden im Monat).
- familäre Gründe; du bist der einzige Sohn deiner Mutter und deine Mutter braucht dich.
- gesundheitliche Gründe
- psychische Gründe; du hast eine schwere Jugend hinter dir und nimmst Drogen.
- religiöse Gründe; du bist strenggläubiger Christ und dein Gott verweigert dir jede Art von Wehrdienst und Ersatzdiensten.

Am Besten suchst dir im Internet spezielle Wehrdienstverweigerungs-Webseiten. Dir helfen dir total gerne und voller Schadenfreude um dem Wehrdienst zu schaden.
hhaas98
Du kannst den Kriegsdienst natürlich verweigern, doch dafür musst dun Antrag stellen. Während einer Ausbildung kann man dich sowieso nicht einziehen. Falls du zwei Brüder hast, die schon eingezogen worden sind, musst du auch keinen Wehrdienst leisten.
Kornelia19273
Wenn du körperlich behindert bist, in einer Art, die dir den Wehrdienst nicht erlauben würde, wirst du freigestellt. Auch aussetzen kannst du, kannst du jedenfalls beantragen, wenn du unbedingt eine Ausbildung zu machen hast. Könntest auch zur Feuerwehr gehen, statt zum Wehrdienst.
gise4u
Hallo, es gibt ganz schön viele Gründe, um eine Freistellung zu beantragen, z.B. wenn Du mindestens zwei Geschwister hats, die bereits Wehrdienst oder Zivildienst gemacht haben oder wenn Du verheiratet bist und elterliche Pflichten hast. Oder auch wenn Du ordinierter evangelischer oder katholischer Geistlicher bist (dann sogar ohne Antrag).