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Gast

unter welchen vorraussetzungen kann ein deutscher die ungarische staatsbürgerschaft erhalten

Frage Nummer 95941

Antworten (12)
hphersel
Du hast etwas vergessen, Amos: ein Deutscher, der eine andere Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss gleichzeitig seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. So will es der deutsche Gesetzgeber...
hphersel
das geht unter bestimmten Voraussetzungen durchaus. Ein Beispiel:
Du bist als Sohn Deutscher Eltern Deutscher seit Geburt. Wenn Du aber in den USA geboren wurdest, bist Du automatisch auch US-Bürger -> 2 Staatsangehörigkeiten
[br]
Für andere Fälle gilt ein Zitat von der Homepage des Auwärtigen Amtes:
"Wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit rechtlich unmöglich oder den Betreffenden nicht zumutbar ist, z.B. wegen zu hoher Entlassungsgebühren oder entwürdigender Entlassungsmodalitäten, dürfen diese gleichfalls ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Dies gilt auch, wenn mit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art verbunden wären.
[br]
Seit dem 28.08.2007 werden Staatsangehörige aus den EU-Ländern und der Schweiz in Deutschland unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert."
hphersel
Entweder hast Du einen Bezugsfehler eingebaut oder ich verstehe Deine Aussage nicht...
hphersel
also meintest Du mit "sie" die norwegische Ataatsangehörigkeit und dann (nur dann) ergibt Dein Post einen Sinn...
moonlady123456
hp, das nannte sich damals zu ZVS-Zeiten die Ausländerquote, über die manche Studenten schneller anfangen konnten zu studieren.
hphersel
Danke, Moonlady, das war mir bereits bekannt. Aber Amos hatte geschrieben:
mein Großvater mütterlicherseits war Norweger. Bekam 1936 die deutsche Staatsangehörigkeit (...) Hätte er sie behalten, (...).
Das klingt so, als hätte der Großvater die Deutsche Staatsangehörigkeit wieder aufgegeben. Genau das hat er aber nicht getan, Amos' "sie" vor dem Wort "behalten" meinte die norwegische. Und so etwas nennt die deutsche Grammatik einen "Bezugsfehler"
bh_roth
@hp: Dieses Gesetz ist im Wandel begriffen. Wenn ich das richtig weiß, ist eine Gesetzesänderung auf dem Weg, welches es dann einfacher möglich macht, neben der deutschen auch noch eine weitere Staatsbürgerschaft zu haben. Meine persönliche Meinung ist die, dass man nur einem Staat verbunden sein kann.
hphersel
Höchstens unbewusst, lieber Amos, vor allem, weil ich noch mal weiß, was diese Abkürzung - die hier eingeführt wurde, während ich mal offline war - überhaupt bedeuten soll...
moonlady123456
SORRY, werde mich bemühen, hier niemals wieder etwas überflüssiges zu schreiben.
moonlady123456
Amos,
ich bin zwar nicht völlig relaxt heute, aber um mir den Slip nasszumachen fehlt dann hier doch einiges.
hphersel
Erstmal "Guten Morgen zusammen", und dann:
[br]
Grantler? Ich?? Keine Sorge, Amos - diesen Titel möchte ich Dir auf gar keinen Fall streitig machen, diesen Ehrgeiz besitze ich gar nicht!
Skorti
Doppelte Staaatsbürgerschaft ist doch ganz einfach. Mein Freund ist z.B. Deutscher und Pole. Da gabs vor 20 Jahren keine Probleme: Deutscher ist er nach Abstammung und bekam die Staaatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip.
Pole blieb er, weil man die polnische Staatsbürgerschaft, zumindest damals nicht verlieren konnte. (Wie das heute ist weiß ich nicht)
Aber bei Einbürgerung die andere Staatsbürgerschaft zu behalten ist/war schon möglich, wenn Bedingungen erfüllt sind wie: "Der andere Staat stellt unzumutbare Bedingungen für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit (z. B. überhöhte Gebühren)."