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Gast

Unterbringung im Wohnheim

Ich wurde nach 14 Jahren Maßregel entlassen worden und befinde mich derzeit in einem Wohnheim. Nun möchte ich ein neues Leben beginnen und möchte arbeiten, egal ob Ausbildung, als ungelernter oder auf 450€ Basis. Ich bekomme 100€ monatlich Taschengeld. Wenn ich arbeit habe, werde ich vom Lohn 120€ behalten, der Rest wird vom Träger eingestrichen. Das ist demotivierend und möchte endlich ein neues Leben beginnen. Wie kann ich erwirken, das ich mein hart verdientes Geld behalten darf? Ich möchte auch ein Führerschein machen.
Frage Nummer 3000102179

Antworten (8)
Martina
Ja wenn ich das wissen würde dann würde ich dem Finanzamt, der Renten und Sozialkasse auch mal erklären, dass ich mein hart verdientes Geld behalten möchte.
Ich_bin
Tja, das ist wohl so in unserem Land.

Du kannst Dir eine Wohnung suchen und ohne den Träger leben und dann ganz normal Geld verdienen, dann darfst Du alles behalten.

Geh zu einer Beratungsstelle für Bewährungshilfe, die wissen vielleicht Rat
woruda
In zumindest den größeren Orten gibt es Sozialhilfe- und Arbeitslosenvereine in gemeinnütziger Trägerschaft, die in solchen Fällen kompetent beraten.
In Köln wäre das z.B. die Sozialistische Selbsthilfe Köln (SSK), in Dortmund die Dortmunder Selbsthilfe (DSH).
Aber auch die Beratungsstellen der Diakonie können oft weiterhelfen
dschinn
Freie Kost und Logie und 100 Teuro Taschengeld?

Mit dem heutigen Wissen in der heutigen Zeit... würde ich fast drüber nachdenken, das für immer so zu belassen.
elfigy
Suche bei Google unter dem Begriff Strafentlassenenhilfe. Gib dazu deine nächste größere Stadt ein. Dort findest du Beratungsstellen
Werner1955
@ mein hart verdientes Geld behalten.........
das möchten bessonders die leistungsfähigen Bürger und Steuerzahler die Sie persönlich 14 jahre alimentiert haben auch. Wie das geht: Die R2G Politiker abwählen.
elfigy
Werner, gut , dass du und deinesgleichen nichts zu melden habt. außer den Luftblasen, die ihr verbreitet. Zu deiner Info: Strafgefangene arbeiten, der Lohn
wird bis auf einen kleinen Betrag einbehalten. Ein weiterer kleiner Betrag davon wird für die Entlassung gespart. Wenn der Gefangene entlassen wird, hat er seine Strafe verbüßt. Er soll sich wieder in die Gesellschaft integrieren. Dafür ist es wenig hilfreich, wenn man ihm kein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Sgt_Hartman
Vllt. als Hausmeister im Kindergarten.