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Gast

Unterhaltspflichtverletzung

Mein Ex-Eheman wurde im März diesen Jahres vom Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung freigesprochen. Er hat nun eine Arbeitsstelle und verdient ausreichend um seiner Verpflichtung nachkommen zu können. Dies geschieht aber nicht. Kann ich ihn nun erneut wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen ?
Frage Nummer 93946

Antworten (3)
elfigy
wenn die unterhaltspflicht festgestellt ist und du den unterhalt gefordert hast, dann ja
hphersel
nicht nur dann - anzeigen kannst Du ihn immer. Ob diese Anzeige auch gerechtfertigt ist und zu einer Verurteilung führt, können wir Dir hier nicht sagen. Dafür wissen wir vieeeel zu wenig...
Haas.Ka
Anzeigen? Wegen was denn? Das ist eine Sache, die mußt Du zivilrechtlich klären.