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Gast

Unterhaltsvorschuss

Meine Frau hat einen 13 jährigen Sohn. Er wurde von mir nicht adoptiert.
Wir haben 2016 geheiratet, darauf wurde der Unterhaltsvorschuss eingestellt.

Begründung war 2016: Die Leistung in Höhe 72 Monate ist ausgeschöpft.

Der ursprüngliche
Der Erzeuger des Sohnes ist zahlungsunwillig und weißt eine Zahlungsunfähigkeit nach.

Nun gibt es ein neues Unterhaltsvorschuss Gesetz welche die Leistung bis min. zum 18. Lebensjahr zusichert.

Angeblich wird der Unterhaltsvorschuss jedoch nicht geleistet, wenn das Elternteil des Kindes wieder heiratet.

Wie ist es korrekt?

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG U.Rauer
Frage Nummer 3000084993

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