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Gast

urkundenfälschung

Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich habe mit einem Kunden einen Kaufvertrag abgeschloßen ,und später vor Ort ein Baustellenprotokoll und einen Erhebungsbogen ausgefüllt ,zur Planung von Feuerstätten .
Diese habe ich später abgeändert ,da nun der Auftrag mit Montage sein soll .
Nun wurde ich angezeigt wegen Urkundenfälschnug ,trifft dies zu .Ist ein solches Baustelenprotokoll überhaupt eine urkunde ?
LG A. Gestner
Frage Nummer 51341

Antworten (2)
antwortomat
Keine Ahnung, aber wenn man ein Protokoll macht, dann wird das nicht nachträglich geändert.
Planungsänderungen sollte man dann mit allen Beteiligten abstimmen.
Felix17
Ja klar!
Jedenfalls dann, wenn du und der Kunde beide dieses Protokoll und den Bogen hatten. Dann darf nicht einer allein nachträglich was ändern. Wenn es die Papiere nur einmal gab und die Unterschrift des Kunden mit drauf ist, gilt das genauso.

Sieht so aus, als ob du den Kunden nicht darauf hingewiesen hast, dass die Montage extra kostet. Wenn das so ist, muss der Kunde die Montage nicht bezahlen.