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Gast

Urlaubsrecht

Bereits am 12 November 2019 habe ich schriftlich meinen Urlaub beantragt( ab 16.12 bis 3.1.2020)
Heute ,am 11.12.2019 würde mir gesagt,das ich meinen Urlaub nicht antreten darf(angeblich wegen Termindruck,der allerdings von der Firma selbst verschuldet ist).
Da ich aber schon Pläne hatte sind diese nun hinfällig.

Nun meine Fragen: Wie weit im Voraus darf mir mein Arbeitgeber den Urlaub streichen, kann er das 3 Tage vor dem beantragten Urlaub tun?
Und: Lässt sich der Arbeitgeber mehrere Wochen Zeit, ab wann gilt ein Urlaubsantrag als zugestimmt?
Dem Antrag wurde weder explizit zugestimmt noch wurde Widerspruch eingelegt seitens des Arbeitgebers.

Das es ja nur 3 Tage bis zu meinem Urlaub sind, bin ich selbstverständlich verärgert über diesen Zustand.
Ich wäre für eine schnelle Antwort dankbar, da ich nun schnellsten reagieren muss..
Mit frdl. Grüßen
Frage Nummer 3000133884

Antworten (1)
flux
Du kannst erst Pläne machen, wenn der Urlaub genehmigt wurde.
Der AG sitzt hier am längeren Hebel, wenn er den Urlaub aus betrieblichen Gründen verweigert.

Antwortet der Arbeitgeber auf einen Urlaubsantrag nicht binnen 7 - 10 Werktagen, gilt der Urlaubsantrag als abgelehnt. Fragen und ein Gespräch mit der Personalabteilung kann Vieles bewirken.

Je früher im Jahr ein Urlaub beantragt wird umso höher sind die Chancen auf dessen Genehmigung, wer zuerst beantragt, bekommt auch zuerst die Zusage / Urlaubsgewährung.