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railwaysengineer

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Mietwohnungsrenovierung bei Auszug

- - - und AMOS: Ihr oben angegebener Link zu Ihrer Antwort zur identischen Frage (möglicherweise der gleichen Person mit zwei nicks hier) zeigt in der Antwort dort, dass Ihre dort angegebene eigene Antwort nach geltendem Mietrecht komplett falsch ist.

Renovierung bei Auszug, wenn kein schriftl. Mietvertrag besteht?

Die Frage von UWI55 ist identisch und da steht auch die Antwort. Und AMOS - - - der "gesunde Menschenverstand" und geltendes Mietrecht sind zwei verschiedene Schuhe . . . Nach geltendem Recht ist Ihre Antwort völlig falsch !!!

Mietwohnungsrenovierung bei Auszug

Wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert, können auch keine schriftlich festgelegten und - noch wichtiger - überhaupt gültige Schönheitsreparaturklauseln dokumentiert sein. Daher fallen die Schönheitsreparaturen während und zu Ende des Mietverhältnisses gemäss BGB auf den Vermieter zurück. Es ist wichtig, darauf zu achten, bei einer "Wohnungsabnahme" vor Ende des Mietverhältnisses keinerlei "Abnahmeprotokoll" zu unterschreiben. Da viele Vermieter (und "Formularverlage") um die häufig hinsichtlich Schönheitsreparaturen zu ihren Ungunsten liegende Rechtslage wissen, versuchen sie mit dem Trick eines "Abnahmeprotokolls" per Unterschrift ein "Leistungsverzeichnis" akzeptieren zu lassen, auf dessen Grundlage dann im Protokoll festgestellte Mängel auf Kosten des Mieters zu beseitigen sind. Ein ganz übler Trick (sogar bei "Genossenschaften" schon zu beobachten). Also: NIX UNTERSCHREIBEN !!!!

Ist eine ungültige Stimme besser als keine Wahlbeteiligung?

Die ungültigen Stimmen wirken sich auf die Wahlkampfkostenerstattung der politischen Parteien aus, denn diese gibt es nur für gültige Stimmen. Je mehr ungültige Stimmen es gibt, umso weniger wird an die politischen Parteien an Steuergeldern ausgeschüttet. Und das sollte es einem doch wenigstens wert sein . . . der Weg zur "Wahlkabine" und dann zur "Urne" !!!