['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Mietwohnungsrenovierung bei Auszug | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
UWI55

Mietwohnungsrenovierung bei Auszug

Hallo,
meine Mutter ist gerade ins Altenheim gezogen. Ihre Mietwohnung bewohnte sie 40 Jahre, es besteht kein schriftlicher Mietvertrag, muss die Wohnung renoviert werden?
Danke für die Hilfe!
Frage Nummer 83367

Antworten (5)
Meyerhuber
Die allwoechentliche Renovierungsfrage. Da anscheinend ein muendlicher Vertrag besteht, kann nur die Mutti, oder der Vermieter sagen, ob vertraglich Renovierungsarbeiten beim Auszug vereinbart sind. Ich finde die ganze Frage abwegig. 40 Jahre ohne schriftl. Mietvertrag, wirklich?
railwaysengineer
Wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert, können auch keine schriftlich festgelegten und - noch wichtiger - überhaupt gültige Schönheitsreparaturklauseln dokumentiert sein.
Daher fallen die Schönheitsreparaturen während und zu Ende des Mietverhältnisses gemäss BGB auf den Vermieter zurück.
Es ist wichtig, darauf zu achten, bei einer "Wohnungsabnahme" vor Ende des Mietverhältnisses keinerlei "Abnahmeprotokoll" zu unterschreiben. Da viele Vermieter (und "Formularverlage") um die häufig hinsichtlich Schönheitsreparaturen zu ihren Ungunsten liegende Rechtslage wissen, versuchen sie mit dem Trick eines "Abnahmeprotokolls" per Unterschrift ein "Leistungsverzeichnis" akzeptieren zu lassen, auf dessen Grundlage dann im Protokoll festgestellte Mängel auf Kosten des Mieters zu beseitigen sind.
Ein ganz übler Trick (sogar bei "Genossenschaften" schon zu beobachten).
Also:
NIX UNTERSCHREIBEN !!!!
railwaysengineer
- - - und AMOS:
Ihr oben angegebener Link zu Ihrer Antwort zur identischen Frage (möglicherweise der gleichen Person mit zwei nicks hier) zeigt in der Antwort dort, dass Ihre dort angegebene eigene Antwort nach geltendem Mietrecht komplett falsch ist.
Gerdd
@amos

es ist sicher unstrittig, dass so eine Wohnung ohne Renovierung unvermittelbar ist. Die her anstehende Frage ist, wer die Renovierungskosten und den Nutzungsausfall waehrend der Renovierung zu tragen hat. Um das zu klaeren, gibt es Mietrecht und Mietvertraege.

P.S. Wie so oft ist auch hier die Frageformulierung nicht ganz zielfuehrend. Die Wohnung muss nach 40 Jahren sicher renoviert werden, aber auf wessen Kosten?
UWI55
Hallo und besten Dank für die rege Diskussion.
Ich hab jetzt verstanden, dass der Mieter nicht renovieren muss wenn kein Mietvertrag vorliegt.