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Gast

Muss ich Wände streichen???

Guten Tag liebe Leute,

unser Vermieter hatte uns vor dem Einzug in die Wohnung gefragt, ob wir farbige Wände haben möchten, da die Maler noch in der Wohnung waren.

Also wurden 4 Wände mit unseren Wunschfarben vor unserem Einzugstermin gestrichen!

Wichtig vllt noch: Im Mietvertrag steht nur, dass die Wohnung ausgeräumt und besenrein übergeben werden muss.

Ich frage mich nun: Müssen wir nun bei Auszug die Wände - die nicht von uns und vor unserem Einzug gestrichen wurden - weiß bzw. neutral streichen?
Frage Nummer 3000262922

Antworten (3)
ingSND
Was ist an "ausgeräumt und besenrein" so schwer zu verstehen?

Damit Du zum Streichen verpflichtet werden kannst, muss das ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Und selbst dann ist es nicht immer gültig.
Freu Dich über den fairen Vermieter und erfülle alle sonstigen Auflagen.
Hefe
Warum verständigst Du nicht mit dem Nachmieter? Es wäre doch Unsinn, wenn Du die Wände streichst und der/Nachmieter gern eine andere Farbe hätte und wieder streicht.
Matthew
Erwartet der Vermieter denn überhaupt, das bei Auszug gestrichen wird?
Dann müsste es auch im Vertrag stehen..
Oder macht ihr Euch Sorgen, die Ihr gar nicht habt?
Ausgeräumt und besenrein ist eigentlich eindeutig.
Wie ja auch schon angemerkt.