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Gast

Renovierung bei Auszug, wenn kein schriftl. Mietvertrag besteht?

Hallo,
bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt. Mietverhältnis besteht seit ca. 40 Jahren, nun wegen Alter Umzug ins Seniorenheim, es besteht kein schriftlicher Mietvertrag für die Wohnung. Gehe von einer 3 monatigen Kündigungsfrist aus und dass keine Renovierung durchzuführen ist. Sind diese Annahmen richtig (vorallem, dass nicht renoviert werden muss)? Danke für die Hilfe.
Frage Nummer 82651

Antworten (1)
railwaysengineer
Die Frage von UWI55 ist identisch und da steht auch die Antwort.
Und AMOS - - - der "gesunde Menschenverstand" und geltendes Mietrecht sind zwei verschiedene Schuhe . . .
Nach geltendem Recht ist Ihre Antwort völlig falsch !!!