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Gast

vater dement geworden.krankenhaus will ihn betreuer nicht pfleger (eventuell gerichtl.) unterstellen!ehefrau nicht einverstanden!dürfen die das?

frau n.voll geistig auf d. höhe deswegen gegen betreuungsunterweisung.
beide eltern pflegestufe.
betreuer hat ja nichts mit pflege des vaters zu tun.
tochter gibt es.aber zu weit entfernt für pflege,aber nicht f.d.interessenvertretung d.vaters,womit mutter einverstanden wäre.
Frage Nummer 91826

Antworten (3)
Bester
Ja, wen will sie denn? Deswegen, um solchen Dingen aus dem Wege zu gehen, gibt es es die entsprechende Vollmacht, so lange man noch fit ist.
elfigy
Hier zeigt sich wieder mal, vor welchen Problemen Menschen stehen können, wenn sie es versäumt haben, rechtzeitig ihre Patientenverfügungen anzufertigen.
Ein Betreuer wird immer vom Gericht bestellt, das macht nicht das Krankenhaus, das Krankenhaus kann es aber in die Wege leiten.
Wenn du schreibst Vater und es gibt eine Tochter - bist du dann die Tochter?
Wenn ja, dann kümmere dich um die Eltern, nehmt euch am besten einen Anwalt und dann regelt ihr das gemeinsam. Und zwar schnell. Wenn das Gericht erst mal einen Betreuer bestellt hat, ist es viel schwerer, den wieder abzusetzen.
Du kannst ja die Betreuung übernehmen.
Graf_Mucki
Ich unterstütze den Rat, schnellstens einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Betreuer treffen Entscheidungen oft auch gänzlich an den Interessen der Familien vorbei. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht und lassen den Betreuten gerne in ein Pflegeheim einweisen, ohne Rücksicht auf die finanziellen Bedürfnisse der Ehepartner, die den dementen Partner sogar nicht immer besuchen dürfen.
Morgen früh gleich etwas unternehmen !