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Gast

Verbrennungen im Lampengeschäft

wohl schon länger eingeschaltet war. Bei dieser Berühung zog sie sich eine schlimme Verbrennung zu. Das Personal und sie waren geschockt, allerdings kam ihr niemand zur Hilfe, geistesgegenwärtig rannte sie aus dem Laden ins Eiscafe gegenüber, dort reichte man ihr Eiswürfel im Tuch zur Kühlung. Sie ging zurück um ihre Verletzung nochmals bekannt zu machen. Muß das Geschäft hier haften? Was ist die richtige Vorgehensweise?
Frage Nummer 73259

Antworten (1)
Mocx
Naja, in Deutschland läuft es ja nicht wie in den USA, wo überall draufstehen muss: Vorsicht keine Dummheit! Also ich denke das ist den Aufwandt nicht wert.