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moonlady123456

Verfassungsklage

Ich dachte, ich habe Halluzinationen, als ich das las:

Edathy reichte Verfassungsklage ein.
Frage Nummer 93436

Antworten (12)
Meyerhuber
Tja, wenn das Landgericht Hannover die Klage vor einem Monat abgewiesen hat, bleibt nur noch der Gang nach Karlsruhe. Ob dabei ein anderes Ergebnis herauskommt, bleibt abzuwarten. Er könnte ja auch die Bundesregierung verklagen, wegen Beihilfe zur Beschaffung kinderpornographischen Materials, schließlich ermöglichte Ihm der ehemalige Arbeitergeber solch Material auf seinem Dienstcomputer, über den Dienstserver, abzurufen und runterzuladen (Ironie aus).
moonlady123456
Ich finde das fast so unverschämt wie die Klage der Autofahrein in den USA, die einen Jungen überfuhr und nun auf Schmerzensgeld klagt.
Meyerhuber
moony, der ehrenwerte Herr macht nichts anderes, als die rechtlichen Mittel, die selbst Ihm zur Verfügung stehen, auszunutzen. Eine Klage, bzw. Beschwerde kann man immer einreichen, ob es jemals zu einem Verfahren kommen wird, sei dahingestellt, denn auch das Bundesverfassungsgericht kann Verfassungsbeschwerden ablehnen.
Fanny28
Ich schätze, er hat ein Bisschen Angst vor dem, was ihm als bekannten Pädophilem im Gefängnis passieren könnte.
moonlady123456
Meiner Ansicht nach wird hier wieder die Promi-Karte ausgesspielt,
siehe Hoenes (oder wie schreibt der Mensch sich richtig).
Leider wird immer wieder mit zweierlei Maß gemessen, immer noch.....
elfigy
moonlady ich sehe es eher so, dass sich Edathy so verhält, wie auch schon vor ihm Wulff und zu Guttenberg und andere Politiker. Sie kämpfen bis zum Schluss mit ALLEN Mitteln und geben nur zu, was man ihnen beweisen kann. Wobei ich jetzt keinesfalls die "Taten" vergleichen möchte, sondern nur das Verhalten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es (außer Gleichgesinnte) jemanden gibt, der bei Kinderpornographie einen Promibonus gibt, so wie bei Höneß, bei dem gewisse Fans zu bagatellisieren versuchten und den "guten Ulli" dürfe man doch nicht in den Knast schicken. Sebastian Edhathy ist erledigt. Bei dieser Tat rücken alle von ihm ab, sonst sind sie selbst erledigt.
Was er trotzdem darf ist, alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen. Ob ihm das gelingt, bezweifle ich.
bh_roth
Fanny, was soll ihm denn im Knast passieren? Sexualstraftäter sind sowohl in U-Haft wie auch im Regelvollzug unter sich. Sie haben getrennte (verschlossene) Stockwerke, getrennte Hofzeiten und Einzelzellen. Sie kommen mit Gewalttätern nicht zusammen
Meyerhuber
ing, Du hast völlig Recht, es wird wieder mal vorverurteilt, bevor sich eine Staatsanwaltschaft, oder ein Gericht, mit dem Fall des Besitzes kinderpornographische Materials befasst hat.
Meyerhuber
Amos, Du hast ja völlig Recht, Kinderpornographie ist nach Kindesmissbrauch so ziemlich das Schlimmste. Du, als gebildeter Mensch, solltest jedoch wissen, dass es bis dato zu keiner Anklage und keiner Verurteilung kam. Ergo hat der ehrenwerte Herr Edathy, bis jetzt, nichts strafrechtlich Belangbares begangen. Ich überspitze, ganz bewusst und hoffe, dass auch Du das Prinzip der Unschuldsvermutung kennst. Schuldig ist, wer von einem Gericht als schuldig gesprochen wurde, nicht weil die Regenbogenpresse meint, er sei schuldig. Großkreuz wirft Döner, lach!
elfigy
Es geht hier um drei verschiedene Fälle. Der eine ist, dass gegen das Gesetz der Geheimhaltung und des Datenschutzes verstoßen wurde, weil irgend jemand Ermittlungen und die Ermittlungsergebnisse von Edathy publik machte. Das ist so wie auch bei Höneß und Kachelmann nicht ok, weil es gegen ein Gesetz verstößt.
Der nächste Fall ist, dass Edathy glaubt, die Durchsuchung seiner Wohnung und seines Büros wären rechtswidrig gewesen, weil er mit dem Kauf von Fotos, die nackte Kinder abbilden, nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen hat. Da irrt Edathy aber, weil in solchen Fällen als Anfangsverdacht vermutet werden darf, er habe auch Straftaten in diese Richtung begangen.
elfigy
Der dritte Fall ist die Bewertung dessen was er zugibt, also den Kauf von Fotos nackter Kinder. Und weiter die Bewertung der bekannt gewordenen Ermittlungsergebnisse, er habe mit dem angeblich gestohlenen Laptop auch verbotene Kinderpornographie heruntergeladen. Ich kann hier nur für mich schreiben. Für mich ist jemand, der (auch erlaubte) Fotos von nackten Kindern kauft, der Pädophilie verdächtig. Weiterhin werte ich so, dass diese Kinder mißbraucht wurden. Diese Fotos werden wohl für alle Zeiten im Internet herumschwirren und diversen "Herren" als Onaniervorlage dienen. (Vermutung) Ich müßte kotzen, wenn das meine Kinder auf diesen Bildern wären.
Allein schon für das, was er zugegeben hat, hat Herr Edathy allen Grund sich zu schämen. Das verurteile ich, und sehe es nicht als Vorverurteilung, weil es bewiesen ist. Dazu braucht ich nicht erst ein Gerichtsurteil.
Meyerhuber
elfy, ich stimme Dir zu 99% zu. Die Kinder, deren Nacktbilder er gekauft hat (legal), wurden missbraucht, von denjenigen, die die Aufnahmen machten und verkauften.
Anfangsverdacht? Na ja, nach unserem Empfinden sicherlich, nach deutscher Gesetzgebung nicht! Sollten wirklich strafrechlich relevante Details aus den Serverprotokollen des Bundestags hervorgekommen sein, liebe Staatsanwaltschaft Berlin, bitte Anklage erheben. Bis jetzt nicht passiert. Ich nehme diesen ehrenwerten Herrn sicher nicht in Schutz, es sollte jedoch möglich sein, den Rechtsstaat aus beiden Perspektiven handeln zu lassen. Ich versuchte dies jetzt so wertneutral wie möglich darzustellen, obwohl er auch für mich ein Mensch unterster Kategorie ist.