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Gast

Versicherung

Meine Wohngebäudeversicherung lehnt einen Schaden ab, der klar durch austretendes Leitungswasser verursacht wurde. Die Begründung ist ganz lapidar, dass man sich dort nicht davon überzeugen konnte, dass ein bedingungsgemäßer Schadensfall vorliegt. Das von der Versicherung beauftragte Gutachten wird unter Verschluss gehalten. Was kann ich tun?
Frage Nummer 3000286554

Antworten (2)
wokk
Selbst einen Experten engagieren oder deine Rechtsschutzversicherung einschalten.
mantrid
Widerspruch einlegen. Wenn dem nicht stattgegeben wird, kannst Du die Versicherung auf Zahlung verklagen. Dann prüft das Gericht, ob Deine Forderung zu recht besteht. Ausgang ungewiss und es kann sich zeitlich ganz schön ziehen. Damit machen viele Versicherungen ihre Kunden mürbe und kommen oft mit einem miesen Vergleich durch. Wohl dem, der das finanziell aussitzen kann. Dann ist man in einer Position, bei der man der Versicherung gleich klar machen kann, dass entweder der Schaden vollumfänglich beglichen wird oder der Fall vor Gericht ausgeurteilt wird. Einen Vergleich hat man dann nicht nötig.