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Gast

volljährigenadoption

Meine beiden volljährigen Töchter haben sich von dem neuen Ehemann meiner Exfrau adoptieren lassen. Idiotisch aber wahr.
Meine Frage: Hat jemand schon so eine Situation erlebt und wie verhält es sich mit den Unterhaltsschulden die in der Minderjährigkeit von meiner Seite als Unterhaltsverpfichteter angelaufen sind?
Können die unter anderem Namen der durch die Adoption bestimmt wurde, noch eingefordert werden?
Gruss Rainer
Frage Nummer 43327

Antworten (5)
Alex64
Wenn ein entsprechender Titel vorliegt - ja.
bh_roth
Keine Ahnung, Hase! Aber was ist idiotisch daran, dass deine beiden Töchter lieber zur Familie des Mannes deiner Exfrau gehören wollen. Dafür muss es einen Grund geben, und darüber solltest du nachdenken, anstelle dir Gedanken über Unterhaltszahlungen zu machen.
Ich habe auch einen Sohn meiner 2. Frau apotiert. Idioten sind nur die, die das nicht verstehen.
Oberguru
Versteh ich nicht.
bh_roth
Es muss natürlich „adoptiert“ heißen, und nicht apotiert. Sowas passiert mir, wenn ich mich über so eine Weichbirne ärgere.
Oberguru
Oder freudscher Versprecher? Aportieren geht ja auch :)