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Bordeauxdogge

Vorfälligkeitsgebühren abgeschafft?

Ich habe gehört, dass lt. einem Urteil die Vorfälligkeitsgebühren bei Ablösung eines Immobiliendarlehens nicht mehr berechnet werden dürfen. Ist das richtig? Weiss jemand was genaues? Wie kann ich diese Gebühren bei der Bank zurück fordern?
Frage Nummer 96857

Antworten (1)
elfigy
Ja die Gebühren für die Berechnung wurden von einem Gericht als unzulässig erklärt. Das Urteil und in welcher Form du die Gebühren zurückverlangen kannst, findest du , wenn du auf diese rote Schrift hier klickst.