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Gast

Während der probezeit kündigen was für möglichkeiten gibt es ohne sperrung beim Arbeitsamt?

Hallo ich Arbeite jetzt seit etwas mehr als einer Woche bei meinem Neuen Arbeitgeber. Jedoch ist der Arbeitsweg sehr anstrengend bin täglich ca 3-5 h unterwegs nur um auf die Arbeit und wieder zurück zu kommen. Muss mit einem kaputten Fahrrad (können uns zurzeit kein neues leisten) zum Zug fahren dann 45 min mit dem Zug zum Bahnhof fahren dann wieder mit dem Fahrrad um an meinen Arbeitsplatz zu kommen. Auf dem weg sind einige Hürden wie zb das es an dem Bahnhof kein Aufzug gibt und ich jedes mal das Fahrrad 30 Treppenstufen hoch und wieder runter auf dem nach hauseweg tragen darf. Zudem wenn Spätschicht ist dann hab ich um 19:30 Feierabend der nächste Zug kommt unter der Woche dann erst um 20:46 uhr und Samstags erst um 21:30 uhr das heißt mein Freund holt mich jedes mal 40 km einmalig hinweg ab und fährt mich heim ca insgesamt 80 km . Da ich nur 6h arbeite bekomm ich monatlich etwa 1100 raus das Zugticket kostet 186 euro monatlich und dazu dann der Sprit wenn ich Spätschicht habe. Zusammen gerechnet mit allen monatlichen kosten kommen wir kaum über die runden da mein freund den meister macht und das ein haufen Geld kostet. Dann bin ich körperlich und psychisch angeschlagen, habe nur eine Niere (diese wurde mit 16 jahren entfernt aufrgund einer Schrumpfniere und eines reflux) , habe zusätzlich Haschimoto und Schilddrüsen unterfunktion zudem Borderline . Ich schaff das einfach nicht mehr und das schon nach etwa eineinhalb Wochen. Die Kollegen sind auch nicht sonderlich nett und in dem Geschäft geht es drunter und drüber. Bin körperlich und nervlich am ende kann es mir aber nicht leisten eine 3 Monats sperre zu bekommen .

Ich brauche echt Hilfe...
Frage Nummer 3000129385

Antworten (3)
Irrlicht
Es gibt Richtlinien, die die Zumutbarkeit des Arbeitswegs begrenzen.
Das hab ich von https://www.hartz4.org/zumutbarer-arbeitsweg/ :

"Wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte unverhältnismäßig lang sind, handelt es sich um eine nicht zumutbare Wegstrecke zur Arbeit.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pendelzeit ab mehr als zweieinhalb Stunden als unverhältnismäßig anzusehen.
Ein zumutbarer Arbeitsweg ist zudem nicht gegeben, wenn die Pendelzeit mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden pro Tag beträgt.

Allerdings: Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab."

--- Bei einer Pendelzeit von 3 Stunden und mehr ist die zumutbarkeitsgrenze sicher überschriten. Nur wenn ihr sehr weit draußen in der Pampa wohnt, wo drumrum alle ewig weit pendeln, kann das Jobcenter nörgeln.

Aber ich würde das Problem trotzdem beim Jobcenter ansprechen. Geh hin und verlange eine ausgiebige Beratung. Schildere deine Lage. Am besten sieh dich vorher um und mach konstruktive Vorschläge, z.B. ersatzweise eine andere Tätigkeit oder eine Weiterbildungsmaßnahme. Etwas, das dich auch weiterbringen würde. Sei nicht "auf Krawall gebürstet" und jammer auch nicht, sondern bleib sachlich und freundlich, und hör ihnen zu. Die Mitarbeiter dort müssen sich täglich mit Absagen und Widersprüchen herumschlagen, das lässt sie oft abstumpfen und ihre "Klienten" ohne Empathie behandeln. Durchbrich das. Begegne ihnen auf Augenhöhe, respektiere sie und verlange das auch zurück.

Was immer hilft: Ein ärztliches Attest. Das sinngemäß besagt, dass du dieser erheblichen Belastung nicht gewachsen bist. Dagegen kann auch die genervteste, böswilligste Jobcenter-Mitarbeiterin nichts ausrichten.
dschinn
Ich werde den Verdacht nicht los.... unser Freund.... Fetisch... Mitleid... Strumpfhosen...
Marie_A.
Hi,

ruf am besten bei der Agentur für Arbeit an und bitte um eine Leistungsberatung.
Die ist kostenlos und erfolgt telefonisch. Dein Anliegen wird an die Leistungsabteilung weitergeleitet und du erhälst innerhalb von zwei Arbeitstagen der Agentur für Arbeit einen Rückruf durch den Fachbereich. Da erklärst du deine Situation und bekommst eine Antwort darauf, ob du bei einer eigenen Kündigung, aus den genannten Gründen, eine Sperrzeit erhälst oder nicht.
Die Agentur für Arbeit erreichst du Mo-Fr von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Service Rufnummer: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei).