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Wann ist eine Mietkündigung generell gerechtfertigt oder ist das allein dem Vermieter überlassen?

Frage Nummer 18821

Antworten (5)
Flugmeissel
Grundsätzlich darf der Vermieter nur bei folgenden Gründen kündigen:
- erhebliche Störung des Hausfriedens
- Mietrückstände von mindestens 2 Monaten
- Eigenbedarf
- Mieter hat vertragliche Pflichten schuldhaft verletzt
(s.a. §§ 568 ff. BGB).
Sofern man eine Kündigung des Mietvertrags für ungerechtfertigt hält, fragt man in Einzelfall am besten den Mieterverein oder Mietrechtsanwanwalts des Vertrauens.
Gast
mein haus hat der staat 2006 an einen großinvestor verkauft. im kaufvertrag wurde
eigenbedarfskündigung ausgeschlossen. das sind aber ausnahmen.
Freddy_cme4
Im Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten beider Parteien eindeutig definiert. Gekündigt werden kann nur beim Verstoß gegen die Hausordnung oder diese vertraglich festgelegten Punkte. Der Vermieter kann das nicht willkürlich festlegen. Er muss Dir die Kündigung begründen. Bei einer unrechtmäßigen kannst Du Dich an einen Anwalt wenden.
Werner_flash1958
einem mieter darf nur gekündigt werden, wenn er entweder mit der miete mindestens drei monate im rückstand ist, oder, wenn der mieter die wohnung für den eigenen bedarf benötigt. wennd er vermieter mehrree wohnungen hat, muss er begründen warum diese gekündigt wird.
AnniceWOnder
Nein, das ist nicht allein dem Vermieter überlassen. Es gelten grundsätzlich zunächst die Vereinbarungen aus dem Mietvertrag, sofern sie nicht sittenwidrig sind. Beide Parteien haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dazu müssen aber schwerwiegende Gründe vorliegen. Dem Mieter hilft der Mieterschutzbund.