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Gast

wann sind die vorgeschriebenen ruhezeiten im mithaus

Frage Nummer 41575

Antworten (4)
Applet
Schau mal in eure Hausordnung. Normalerweise gilt zwischen 13 und 15 Uhr, sowie zwischen 20 bis 7 Uhr die Ruhezeit. Innerhalb dieser Ruhezeiten sollte die Lärmbelästigung auf die sogenannte Zimmerlautstärke reduzieren. Dies bedeutet, dass die entstehenden Geräusche nicht außerhalb der verschlossenen Wohnung wahrnehmbar sein dürfen. Zusätzlich gilt zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr die sogenannte Nachtruhe. An den Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit außerdem ganztägig. Nachzulesen beispielsweise hier.
fortuna13
Um die Informationen der anderen Antworten zu ergänzen: Natürlich darf man auch außerhalb der Ruhezeiten nicht Krach machen, so wie man gerade möchte...schließlich besteht die Möglichkeit, dass der Nachbar 1. lieber seine eigene Musik mag oder er 2. einfach nur seine Ruhe möchte. Man sollte halt einkalkulieren, dass man nicht alleine lebt... Außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten schreitet allerdings die Polizei nicht ein. Es gibt aber zivilrechtliche Möglichkeiten, für Ruhe zu sorgen, es gibt z.B. städtische Stellen, die im Fall von Ruhestörungen helfen können.
Epaminaidos
Nur noch als Ergänzung: Natürlich schreitet die Polizei auch tagsüber ein. Gerade heute habe ich sie das erste mal vor 22:00 Uhr gerufen, sie sind gekommen und haben das Problem gelöst.
Es gibt rechtlich praktisch keinen Unterschied zwischen Tag und Nacht. Ein Nachbar darf zu keiner Zeit über die Grenzen des akzeptablen hinaus belästigt werden. Tut er das doch, hilft die Polizei.
Der einzige Unterschied zwischen Tag und Nacht ist, was man akzeptieren muss: Nachts muss tatsächlich Ruhe sein, tagsüber muss man einen gewissen unvermeidlichen Geräuschpegel akzeptieren. Was genau "unvermeidlich" ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte.
TschiTschi
Die findest Du in Deiner Hausordnung - falls nicht ggf. auch in der Gemeindeordnung.
Eine gesetzliche - und damit allgemein gültige - Regelung gibt es jedoch nicht.
Übrigens hilft das Miteinander-Reden oft mehr, als irgendwelche Vorschriften und Regelungen, die immer Interpretationsspielraum liefern und auch erst durchgesetzt werden müssen!