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Gast

Warum nicht auch Haftbefehl gegen die Drahtzieher der Datenhehlerei?

Die drei Steuerfahnder sind doch nur Subalterne! Wenn auch mit der wohl berufsbedingten Gewissenlosigkeit. Kann man damit rechnen, dass die Schweiz auch die Drahtzieher in den politischen Chefetagen verfolgt und gegebenenfalls dingfest macht?
Frage Nummer 37691

Antworten (2)
bh_roth
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Steuerfahnder Beamte sind. Dann wären sie hoheitlich tätig gewesen. Und wenn sie im hoheitlichen Auftrag handeln, müsste man tatsächlich diejenigen vor Gericht zerren, die diesen Beamten den Auftrag erteilt haben. Andererseits darf ein Staatsdiener keinen Auftrag ausführen, von dem er weiß, dass es eine strafbare Handlung beinhaltet. Auf einen Verbotsirrtum kann er sich dann nicht herausreden.
hphersel
was in einem Staat geltendes Recht ist, muss nicht automatisch auch in allen anderen Staaten geltendes Recht sein. Ich möchte mal wören, was unsere Politiker sagen würden, wenn Schweizer Beamte auf Grundlage eines in der Schweiz geltendes Gesetzes hier in D Infomationen sammeln oder kaufen würden, die hier als vertraulich gelten, aber gegen geltendes Schweizer Recht verstoßen oder wenn die Schweizer die Notwendigkeit der Vertraulichkeit nicht einsehen...
Übrigens: laut WDR ist einer der drei der Chef eines Wuppertales Finanzamtes. also nicht ganz so subaltern und mit ziemlicher Sicherheit verbeamtet.