['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Was gehört zu den Anwaltspflichten bei einer Scheidung? Wie teuer wird die Scheidung, wenn man sich eigentlich einig ist? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
ronsk8

Was gehört zu den Anwaltspflichten bei einer Scheidung? Wie teuer wird die Scheidung, wenn man sich eigentlich einig ist?

Frage Nummer 19971

Antworten (5)
Alex64
Die rechtliche Vertretung der beiden Parteien vor Gericht?

Wenn ihr euch "einig" seid, reicht eine entsprechende notarielle Vereinbarung (liegt - Stand 2006 in BaWü - bei rund 100€) über die getroffenen Regelungen und EIN gemeinsamer Anwalt. Dessen Honorar wiederum richtet sich nach dem Streitwert...
jjschäffe2
Der Anwalt muss dafür sorgen,dass der Klient nicht benachteiligt wird. Wie teuer die Scheidung wird, hängt von den Gütern ab, die den Parteien gehört haben, soweit ich weiß auch vom Vermögen und dem Einkommen. Günstigenfalls liegen die Kosten bei etwa 6000 Euro pro Person.
Holger Weber
Ein Anwalt dient schlicht und einfach dem rechtlichen Beistand, führt aber auch in die Formalitäten ein und "betreut" den Ablauf. Wenn man sich einig ist, dann werden maximal einige hundert Euro fällig. Teuer wird das dann nicht. Es könnte aber natürlich auch noch im Verlauf der Scheidung Uneinigkeit entstehen.
Alex64
Lieber Herr Weber - aus eigener Erfahrung, mit gütlicher Einigung und ohne großen Aufwand für einen gemeinsamen Anwalt 2.500 pro Person.
Aber das sind ja auch nur "einige hundert Euro"....
MeisterGunni7
Bei einer Scheidung fungieren die Anwälte beider Parteien neben den rechtlichen Fragen auch als eine Art Mediator, denn es ist ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass auch nach einer Scheidung noch ein zivilisiertes Miteinander möglich ist. Daneben natürlich: Rechtsberatung des Mandanten, Vermögensaufteilung, Sorgerecht- und Besuchsrechtregelungen, Anträge, Vertretung vor Gericht.