Antworten (3)
Mietaufhebungsverträge werden generell dann in Schriftform abgeschlossen, wenn eine Kündigung des Mietvertrages zu dem gewünschten oder gesetzlich nächst möglichen Termin umgangen werden soll. Wesentlicher Bestandteil von Mietaufhebungsvereinbarungen ist die Angabe des Termins, zu dem das Mietverhältnis als beendet erklärt werden soll.
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Geh mal im Internet auf dei Seite www.zehentmeier.de/mau02.htm. Da findest Du so ein Muster für diese Vereinbarung. Ich denke, dass damit all Deine Fragen dazu beantwortet sind. Wichtig ist, dass genau festgelegt wird, wann Du eine evtl. gezahlte Kaution o.ä. zurückbekommst.
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Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, die Mieter und Vermieter einvernehmlich miteinander schließen. Wie bei allen Verträgen, können auch hier die einzelnen Klauseln voneinander abweichen. Klar ist, dass ein zuvor geschlossener Mietvertrag aufgehoben wird, das ist ja der Sinn und Zweck der Sache.
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