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PaulMannir

Was genau besagt die Umgangspflicht? Man hört ja immer wieder unterschiedliche Versionen? Wer kann zu was verpflichtet werden?

Frage Nummer 32689

Antworten (3)
aninanauer27z6
Es gibt ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht. Das Umgangsrecht besagt, inwieweit ein getrennt lebender Partner bei einem gemeinsamen Kind, Kontakt mit diesem haben darf. Die Umgangspflicht hingegen ist relativ einseitig, denn das Kind, dem das Umgangsrecht ebenfalls zugesprochen wurde, hat ein Recht auf den Kontakt mit dem besagten Elternteil. Dieses Elternteil ist somit in der Umgangspflicht! Umgekehrt hat das Kind aber keine Umgangspflicht und das Elternteil kann auf sein Umgangsrecht nicht bestehen, wenn das Kind dieses ablehnt.
Hencholzele129
Im § 1684 BGB heißt es: "[...] jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet [...]" - diese "Pflicht" wäre aber nur dann auch vor Gericht durchsetzbar, wenn ein erzwungener Umgang des Elternteils mit dem Kind dem Kindeswohl dienen würde. In der Praxis ist dieser Passus nahezu bedeutungslos, da keinem Kind damit gedient ist, es einem lieblosen Elternteil auszusetzen, dass ihm ständig vermittelt, dass es vollkommen unerwünscht ist. Stattdessen sollte man in solchen Fällen auf eine gütliche Einigung pochen oder zumindest hoffen, welche jedoch häufig durch Unterhalts- und Scheidungsdispute unmöglich gemacht wird.

Kurzum: Man könnte dazu gezwungen werden, den Umgang mit seinem Kind zu pflegen. Es liegt aber in der Natur und Logik der Sache, dass dies in der Praxis nicht durchgeführt werden kann.
Julinkie2
Die Umgangspflicht besagt, dass die Pflicht der Erziehung des Kindes nicht nur dem Staat unterliegt, sondern auch der Eltern ihrem Kind gegenüber. Die Umgangspflicht, die umgangssprachlich als Elternpflicht bezeichnet wird, geht einher mit dem Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern. Jedes Elternteil kann vom Kind dazu verpflichtet werden.