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Celinhann_20

Was genau muss ich tun, um eine Ich-AG-Förderung zu erhalten? Bin arbeitslos, würde mich aber gerne als Raumpflegerin selbstständig machen.

Frage Nummer 12290

Antworten (4)
StechusKaktus
Heisst heute nicht mehr "Ich AG" sondern "Existenzgründungszuschuss".
1. Zur Agentur für Arbeit gehen und Anliegen vortragen und Berechtigung sowie Höhe der Förderung prüfen lassen.
2. Wirtschaftsplan erstellen und von fachkundiger Stelle prüfen lassen (IHK macht´s kostenlos, die anderen verlangen ca. 300 Euro).
Bevor du für irgend etwas Geld ausgibst (alle wollen nämlich dein bestes), lass dir bestätigen, dass dein Ziel Raumpflegerin NICHT in die Gefahr der Scheinselbstständigkeit gerät. Dann bekommst du nämlich NICHTS!
Sina Simon
Hallo, da muss ich Dich leider enttäuschen: Die Ich-AGs gibts schon seit 2006 nciht mehr. Aber keine Panik, auch heute gibts UNterstützung vom Arbeitsamt für Existenzgründer. Für die Empfänger von Arbeitslosengeld I ist das der Gründungszuschuss und für die von ALG II heißt es Einstiegsgeld.
Harald Walter
Das Thema Förderung der Ich-AG kannst du gleich wieder vergessen, die gibt es nämlich schon seit einigen Jahren nicht mehr. Unterstützung von der ARGE bekommst Du als Existenzgründer aber zum Glück troztdem. Wenn du noch ALG I beziehst, kannst du einen Gründungszuschuss beantragen, bei ALG II bekommst Du stattdessen auf entsprechenden Antrag das sogenannte Einstiegsgeld.
Philipp Engel
Informationen zur Förderung einer Ich-AG, auch bei Arbeitslosigkeit bzw. vor allem bei vorhergehender Arbeitslosigkeit, sind zur Genüge im Internet zu finden. Einmal hier zum Beispiel, direkt auch mit den neuen Punkten der Förderung für 2010: http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/neue-foerderung-ichag-gruenden-will-muss-sich-beeilen-241690.html