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Karloze_+-0

Was macht man mit einer Stickstoffflasche, bei der der TÜV abgelaufen ist?

Frage Nummer 32734

Antworten (6)
smarik76
Am besten neuen TÜV machen lassen.
Nachgeburt
Gar nichts. In anderen Ländern gibt es auch keinen TüV und die sind trotzdem bis zum Mond geflogen.
Frabecker222
Sie können,weil Stickstoff ein nicht brennbares Gas ist,den Inhalt auch bei abgelaufenem TÜV noch gefahrlos verbrauchen.Der TÜV auf die Stickstoffflasche ist nur zwingend wieder erforderlich,wenn die Flasche befüllt wird.Achten Sie allerdings zwingend darauf,das die Stickstoffflasche nicht in Wohnraümen steht,da falls die Flasche undicht ist,der Stickstoff austreten kann,sich am Boden sammelt,den Sauerstoff verdräng,und damit Erstickungsgefahr herrscht.Also bitte nur im freien nutzen.
0berguru
Wenn man keine Ahnung hat...
Wenn das Ding undicht wird, läuft flüssiger Stickstoff aus! Und der ist knapp -200°C kalt!
Was das für lebendes Gewebe bedeutet, muss ich ja wohl nicht erklären!
[br]
Und wenn das Sicherheitsventil abreißt, dann kann dich das Ding glatt erschießen!
MilaKrü
Zunächst einmal sollte man sich an die vertreibende Firma wenden. Kann man diese nicht mehr finden oder existiert sie nicht mehr, kann einem auch eine Fremdfirma weiterhelfen. Entsprechende Flaschen werden meist kostenfrei oder - richtige Passform vorausgesetzt - auch gegen ein Pfandentgelt zurückgenommen. Eine erneute TÜV-Überprüfung kann bei einer entsprechenden Gasfirma durchgeführt werden. Keinesfalls sollte man die Flasche selbsttätig entleeren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen zwingend nötig sein, sollte man dies nur auf einer freien und ebenen Fläche (mindestens 50 qm, Freiluft) ohne Senken und mit Frischluftzufuhr durchführen.
anfr85
Eigentlich können sie die Flasche noch getrost verwenden,da der TÜv nur beim wiederbefüllen gilt und wichtig ist.Vorsicht sollten sie trotz dessen walten lassen.Da Stickstoff sich am Boden sammelt und den Sauerstoff aus den Räumen verdrängt,sollten sie die Flasche nicht in Wohnraumnähe oder gar im Wohnraum lagern.Bei Verwendung im freien spricht allerdings nichts gegen den Verbrauch des Restgases.