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marmitz_ka

Was müssen wir bezüglich der Betreuungskosten und deren Absetzbarkeit beachten, wenn wir in Zukunft meine Mutter auf unser Kind aufpasst?

Frage Nummer 19207

Antworten (3)
hooterti5
Auf jeden Fall solltete Ihr die Betreuungsvereinabrung vetraglich festhalten in der auch Umfang und Kosten enthalten sind. Am besten ist das über einen Minijob regelbar, denke ich. Dann ist jeder auf der sicheren Seite. Wichtig ist noch, das die Kosten auf das Konto eurer Mutter überweisen werden, damit Ihr die Zahlungen nachweisen könnt.
Philipp Engel
Die Absetzbarkeit verschwindet dann natürlich. Deine Mutter hat wohl keine Zulassung als Tagesmutter - und so können auch keine Zuschüsse beantragt werden, wie sie etwa bezüglich eines Hortes geleistet werden könnten. Deine Mutter macht die Betreuung aber wahrscheinlich aus reiner Zuneigung heraus.
Marlon Sauer
Ist das Kind unter 3 Jahren, dann müssen beíde Eltern berufstätig sein. Zwischen Oma und Eltern wird ein Vertrag geschlossen. Die monatlichen Ksoten müssen nachweislich überwiesen werden. Ansonsten gibt es nichts weiter zu beachten. Aber bei der Oma handelt es sich um Einkommen. Auch sie muss dieses angeben. So kenne ich diese Regelungen jedenfalls.