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StechusKaktus

Was muss ein Rechtsstaat aushalten?

Pegida-Aufmärsche und die NPD, die Hass verbreiten
Erstemai-Feiern, die zu Chaos und Zerstörung führen
Gefährder, die zurückgeholt werden müssen
Mörder, die milde Urteile erhalten
Güterstandsschaukeln, mit denen Reiche keine Steuern zahlen müssen
usw.

Für einen Hitlergruss können bis zu drei Jahren Knast verhängt werden. Ist das verhältnismässig?
Frage Nummer 3000105201

Antworten (6)
Lempel
Der Hitlergruß ist nur in Deutschland strafbar. Und vielleicht noch in Österreich.
Ich finde, ein Rechtsstaat sollte ein fröhliches »Grüß’ Gott« und deren Abweichungen aushalten können.

Skorti
Tscha, mal wieder eine gegen den Rechtsstaat aufhetzende Frage, die sich auch noch als Besorgnis tarnt.

He, solange sich die Pegidoofen nicht zur Volksverhetzung steigern ist ihr Hass rechtsstaatlich geschützt.

Bei nachweisbaren und zuzuordnenden Zerstörungen auf "Erstemai-Feiern" stellt der Rechtsstaat die Täter auch vor Gericht.

Was du für Mord hältst muss keiner sein, dass kann auch Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge sein.

Bei deinem "milden Urteil", beziehst du dich auf den letzten bekannten Fall, als die Richter es wagten 1,5 Jahre unter der Höchststrafe nach Jugendrecht zu bleiben, weil der Angeklagte Ersttäter, nicht nachweislich volljährig und reuig war?
Wenn sie da schon zur Höchststrafe gegriffen hätten, was hätten sie bei einem volljährigen Wiederholungstäter, der auf seine Tat stolz ist, machen sollen?

Ja, auch beim Zeigen des Hitlergrußes gibt es beim Strafmaß einen von-bis-Rahmen, wie bei vielen anderen Straftaten auch. Die Höchststrafe wird wohl selten verhängt.
Wenn man nun natürlich die mögliche Höchststrafe bei einer Straftat, mit legaler Ausnutzung von Steuergesetzen vergleicht, ist das auch eine Ausnutzung des Rechtsstaates zum Angriff auf denselben. Unlogisch und dumm aber erlaubt.

Übrigens:
Gefährder abzuschieben, obwohl anders lautende Urteile vorliegen, bedroht natürlich den Rechtsstaat. Wenn selbst Behörden Gerichte ignorieren, warum soll der Bürger sie achten.
Musca
Erstes Gebot sollte sein, unsere Demokratie zu wahren, ungeachtet irgendwelcher parteipolitischer Interessen.
Und daran hapert es gewaltig. Jede Partei will sich profilieren, aus jedem staatsfeindlichem, fremdenfeindlichen Akt zu profitieren. Die Rechnung geht nicht auf, die Rechten gewinnen.
Zur Frage selbst: Für einen Hitlergruß finde ich auch 5 Jahre Knast angemessen.
Lempel
Nicht die Todesstrafe, Musca?
elfigy
Wer dafür drei Jahre in den Knast geht, der ist ein hartnäckiger Wiederholungstäter und dann ist das angemessen.
Alles andere wurde schon geschrieben.
didi1705
Ja ,ist es ! Der Hitlergruss wird mit Sicherheit nicht beim ersten Mal mit der Höchststrafe geahndet , doch im Wiederholungsfall wird das Gericht feststellen , dass eine geistige Nähe zu Parteien besteht ,die noch heute das dritte Reich glorifizieren.Ich würde viel weitergehen denn unsere Demokratie ist nicht durch einen idiotischen Hitlergruß gefährdet sondern durch Parteien wie Die AfD ,NPD und weiteres rechtsradikales "Geschmeiß". Man stelle sich einmal vor ,dass diese Leute an die Macht kämen ,durch eine freie demokratische Wahl ? Muss ich das als Demokrat wirklich hinnehmen obwohl wir noch das Desaster im 2. Weltkrieg nicht vergessen haben ? Ich denke nein , deswegen ist es richtig , nein sogar eine Bürgerpflicht diesen Trend zu stoppen. Rassenhass Ausländerfeindlichkeit usw.sowie das Zeigen des Hitlergrußes zeigen ganz eindeutig die Zustimmung zu einer Verherrlichung des dritten Reich's und Adolf Hitler.
Genau das steht unter Strafe und das ist gut so .