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PsyKey

Was muss ich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer beachten?

Frage Nummer 8320

Antworten (7)
Highspeed
Wer beendet denn? Du oder Dein Arbeitgeber?
Heraklit1970
Dass Sie sich rechtzeitig beim Arbeitsamt melden. Dass Sie eventuell eine Sperre bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes erhalten, falls Sie gekündigt haben.
lorenzenküster_30
Kündigen kannst du zum 15. oder Monatsende mit einer Frist von vier Wochen. Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das wohlwollend geschrieben sein muss. Wenn du nicht damit zufrieden bist, kannst du eine Nachbesserung fordern - manche Chefs wissen leider nicht, dass manche Formulierungen einen negativen Beigeschmack haben, war bei meinem so, der hat´s aber nochmal geändert.
Henrick Böhm
Bei deiner Frage ist nicht ganz klar ob du schon gekündigt hast, oder nicht. Du musst auf jeden Fall deine Kündigungsfristen einhalten und solltest ein entsprechend gutes Zeugnis einfordern. Manche Arbeitgeber sind so kulant und lassen es die Arbeitnehmer selbst verfassen, solange es der Realität entpricht.
markusb_b3
Kommt auf die Situation an. Kommt darauf ab, ob du dein Arbeitsverhältnis beenden willst, oder ob es der Arbeitgeber tut. Im geschlossenen Arbeitsvertrag sollte jedenfalls niedergeschrieben sein, was etwa bei einer Kündigung zu beachten wäre, und welche Eigenschaften diese besitzen würde. Lies dir also unebdingt nochmal den Vertrag durch.
Surfmusik
1. Arbeitszeugnis (Aussagen über alle Arbeiten
2. Zeugnisse über andere Quallifikationen. die durch Kurse und Weiterbildung erworben wurde.
3. Anfragen bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung ob auch alle Beiträge richtig abgeführt wurden ( Arbeitgeberanteile).
Opal
Wenn du selbst aus nichtigem Anlass kündigst gibts 3 Monate Sperre vom Amt. Solltest du von deinem behandelden Arzt aber ein Schreiben oder Gutachten haben das dir eine Weiterbeschäftigung im Arbeitsverhältniss gesundheitlich aus verschiedenen Gründen nicht mehr zumutbar ist, wegen psychischen oder physichen Folgerkrankungen ist die Sperre dahin und du beziehst vom ersten Monat an ALG1.