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Vincent Schubert

Was muss ich steuerlich beachten, wenn ich privat Weideland verpachten möchte?

Frage Nummer 24538

Antworten (2)
Heraklit1970
Dass Sie Ihre Pachteinnahmen schön in die Anlage "Vermietung und Verpachtung" eintragen.
Ronald Arnold
Egal ob privat oder gewerblich, wenn du etwas vermietest oder verpachtest, musst du es versteuern nach den gesetzlichen Regeln der Überschusseinkünfte. Also sind die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr.6 EStG steuerpflichtig und gehören nicht zu den Gewinneinkünften.