Schwarzwaldtanne
Was passiert mit der Wohnung und den Möbeln wenn ein Verbrecher für lange in den Knast muss?
Der alleinstehende Verbrecher muss für lange Zeit hinter Gitter, Was passiert mit seiner Habe? Und wer macht das ?
Antworten (6)
Die Wohnung wird geräumt. Die Habe wird eingelagert. Das wird vom Gericht veranlasst. Die Kosten werden mit dem Geld verrechnet, welches der Straftäter im Knast "verdient"..
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Dat brauchste nich, Serafine, vor der Einknastung hat er doch einen Nachsendeantrag zu seiner neuen Adresse gestellt, wie es ein guter Bürger macht, wenn er umzieht.
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Das wird nicht vom Gericht gemacht.
Der Gefangene hat sich darum selbst zu kümmern. Zu diesem Zweck gibt es in den Gefängnissen zum Beispiel Sozialarbeiter, die ihm dabei helfen. Besonders in der U-Haft gibt es ja immer wieder überraschend eingesperrte Personen. Deren Haustiere müssen ja auch schnellstmöglich versorgt werden. Ehe das Gericht hier anläuft - idealerweise natürlich am Wochenende - braucht der Mensch hinter Gittern einen greifbareren Ansprechpartner.
Der Gefangene hat sich darum selbst zu kümmern. Zu diesem Zweck gibt es in den Gefängnissen zum Beispiel Sozialarbeiter, die ihm dabei helfen. Besonders in der U-Haft gibt es ja immer wieder überraschend eingesperrte Personen. Deren Haustiere müssen ja auch schnellstmöglich versorgt werden. Ehe das Gericht hier anläuft - idealerweise natürlich am Wochenende - braucht der Mensch hinter Gittern einen greifbareren Ansprechpartner.
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Falls der Gefangene in der JVA beschäftigt wird, wird sein Gehalt aufgeteilt. Einen Teil bekommt er zur freien Verfügung (Genussmittel, Briefmarken, Körperpflege), der andere Teil wird für die Zeit der Entlassung angespart.
Ist der Gefangene nun mittellos, was wir jetzt vom alleinstehenden Gefangenen einfach mal annehmen, dessen Wohnung aufgelöst werden soll, dann greift hier natürlich der Sozialstaat ein.
Offene Forderungen des Vermieters bleiben allerdings bestehen. Hier gibt es dann die Möglichkeit, das Geld, dass der Gefangene durch seine Arbeit verdient und selbst ausgeben könnte, zu sperren. Sein Konto wird gepfändet. Davon ausgelassen bleibt aber das Entlassungsgeld, sofern es einen bestimmten Betrag nicht übersteigt und ein winzigkleiner Eurobetrag, den der Gefangene dann pro Monat zur Verfügung hat, um sich mit dem Notwendigsten (Briefmarken) einzudecken.
Nachzulesen in jedem StVollzG und den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder dazu.
Ist der Gefangene nun mittellos, was wir jetzt vom alleinstehenden Gefangenen einfach mal annehmen, dessen Wohnung aufgelöst werden soll, dann greift hier natürlich der Sozialstaat ein.
Offene Forderungen des Vermieters bleiben allerdings bestehen. Hier gibt es dann die Möglichkeit, das Geld, dass der Gefangene durch seine Arbeit verdient und selbst ausgeben könnte, zu sperren. Sein Konto wird gepfändet. Davon ausgelassen bleibt aber das Entlassungsgeld, sofern es einen bestimmten Betrag nicht übersteigt und ein winzigkleiner Eurobetrag, den der Gefangene dann pro Monat zur Verfügung hat, um sich mit dem Notwendigsten (Briefmarken) einzudecken.
Nachzulesen in jedem StVollzG und den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder dazu.
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