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Gast

was passiert wenn ich mich auf ein Stellenangebot der Bundesagentur für Arbeit nicht binnen 3 Tagen bewerbe?

Frage Nummer 72994

Antworten (3)
Der_Denis
Das hängt davon ab, ob es nur ein Vermittlungsvorschlag war oder ob eine Rechtsfolgebelehrung dabei war. Wenn eine Rechtsfolgebelehrung dabei ist musst du dich bewerben. Wenn du es trotzdem nicht machst, riskierst du eine Strafe (Ich glaub 1 Woche kein Geld, schau mal in deiner Eingliederungsvereinbarung nach). Es kann allerdings sein, dass wenn du was per Post zugeschickt bekommst und das in deinem Briefkasten landet, dass dann schon 3 Tage um sind. Da kannst du ja dann nichts dafür. Wie lange man genau Zeit hat, um die Bewerbung abzuschicken weiß ich nicht. Wenn es ein Stellenangebot ist, wo du die Voraussetzungen absolut nicht erfüllst, dann kannst du mal mit deinem Sachbearbeiter reden. Kann aber trotzdem passieren, dass du die Bewerbung abschicken musst.
Opal
Nix, Hast ja nen Zettel dabeibekommen, Abei den solltest du spät. beim nächsten Besuch bei deinem Arbeitsberater vorlegen können. Ob Ja, ob Nein, das liegt gewissermaßen für ALG1 (Bundesagentur für Arbeit) noch bei dir. Beim Jobcenter ist das anders, aber da hilft dir sicher Google weiter.
Meph1977
Das kommt auf den Grund für die Verspätung an. Das Argument meines Vorposters, wenn man mehrere Tage nicht zuhause ist, ist auf jedenfall quatsch. Es gibt die Verfügbarkeitsanordnung und die besagt das man jeden Werktag, dazu zählt auch der Samstag, auf dem Postweg erreichbar sein muss.

Im ALG2 Bezug kann es unter 25j eine Vollständige Leistungseinstellung für 3 Monate bedeuten, über 25j eine 30% Sanktion für 3 Monate.

Wenn du allerdings nachvollziehbare und vor allem zulässige Gründe hast für die Verspätung wird sich kaum ein Berater querstellen.