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darkTimon1345

Was sollte ein Hundekaufvertrag auf jeden Fall enthalten? Möchte erstmals einen Welpen kaufen.

Frage Nummer 21950

Antworten (5)
Musca
gechipt und geimpft sollte selbstverständlich sein. Gesundheitszeugniss ist ebenfalls Pflicht. Welchen Sie sich aus der Horde aussuchen sollten, liegt an Ihnen. Dominante Racker oder sensible Seelchen erkennt man bei längerer Beobachtung schon sehr schnell. Bitte keine Rassehunde aus dem Ausland kaufen!!!!
Julinkie2
Bei Rassehunden gehört der Hinweis auf die Papiere hinein. Die Rasse, Geschlecht, Geb.-Datum, durchgeführte Impfungen und Entwurmungen. Vorhandene Fehler (z. B. Farbfehler) müssen auch in den Vertrag aufgenommen werden. Das ist aber eigentlich nur bei Zuchttieren wichtig.
leotheos
Vor allem sollten die Angaben zum Gesundheitszustand des Hundes möglichst genau sein. Wenn du unbeabsichtigt einen Hund mit einer chronischen Krankheit kaufst, können die Tierarztkosten sehr hoch werden. Wichtig sind natürlich auch Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer und der Preis.
bifu70
Wichtiger als der Kaufvertrag ist die Auswahl des Verkäufers. Auch in Deutschland gibt es Hundevermehrer, die unter katastrophalen Bedingungen "Ware" züchten. Wenn der Hund aber erst ein paar Monate bei dir ist, die Krankheiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten aufgetreten sind, hast du ihn in der Regel schon so lieb gewonnen, dass du ihn eben nicht wie ein Auto wegen der Mängel umtauschst - vor allem nicht, wenn du weißt, dass er es dort, wohin er zurück kommt, nicht gut hat. Da nutzt es dir nichts, das Recht dazu auf deiner Seite zu haben. Viele Hundeschulen bieten Beratung vor dem Hundekauf an - nimm die in Anspruch! Wähle eine Züchter, der ein, max. zwei Rassen führt oder - noch besser - nimm einen kleinen Kerl aus dem Tierschutz. Auch dort sind tolle Welpen fast jeder Rasse zu kriegen.
LuigiPIZZA
Das Geschlecht des Tieres und besondere Kennzeichen. Welche Krankheiten hatte der Hund bisher, welche Impfungen, ist er entwurmt, sterilisiert/kastriert oder gechipt? Welcher Tierarzt hat die Untersuchungen durchgeführt? Ist der Hund im Zuchtbuch eingetragen? Dann natürlich auch, dass niemand sonst Anspruch auf das Tier hat und die Verjährungs-Klausel.