bh_roth
Für meinen Knuffel (Citroen C1) brauche ich Reifen der Größe 155/65 auf 14". Ich könnte jetzt günstig Kompletträder bekommen in der Größe 165/65 auf 13". Rein rechnerisch ist der Reifenumfang (fast) gleich, der Reifen auf der kleineren Felge führt zu einer Anzeige von 102 km/h bei gefahrenen echten 100 km/h. Das entspricht einer Tachoabweichung von 2% zur erlaubten Seite. Aber was ist mit der anderen Felge? Erlaubt?
Wechsel der Felgengröße erlaubt?
Für meinen Knuffel (Citroen C1) brauche ich Reifen der Größe 155/65 auf 14". Ich könnte jetzt günstig Kompletträder bekommen in der Größe 165/65 auf 13". Rein rechnerisch ist der Reifenumfang (fast) gleich, der Reifen auf der kleineren Felge führt zu einer Anzeige von 102 km/h bei gefahrenen echten 100 km/h. Das entspricht einer Tachoabweichung von 2% zur erlaubten Seite. Aber was ist mit der anderen Felge? Erlaubt?
Antworten (11)
Das heißt nichts anderes, als dass du es nicht weißt. Oder? Ich habe gerade keine Lust, in D anzurufen.
Melden
Hab Deine Frage evtl. nicht ganz kapiert. Reifen- und Felgengöße stehen im KFZ-Schein, alles davon Abweichende muss m.W. vom TÜV o.Ä. abgesegnet werden.
Melden
Im Fahrzeugschein ja, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nicht mehr, was alles alternativ gefahren werden kann.
Melden
eine Idee zum Spielen: gehe mal auf die Seite reifen.com, stellst unter "Fahrzeugsuche" Deinen C1 ein und schaust, welche Reifen-/Felgenkombinationen für Deinen Wagen möglich sind. Bei der Felge kommt es ja nicht nur auf den Durchmesser, sondern auch auf die Einpresstiefe (ET) an.
Melden
Service
Ratgeber
Ratgeber
Tools (Anzeige)