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Moritz05

Weihnachtsgeldzahlung Kalenderjahr

Nach einem Kalenderjahr Betriebszugehörigkeit zahlt mein Arbeitgeber Weihnachtsgeld. Ich habe am 28.2.2012 angefangen und 1 Jahr befristet gearbeitet. Danach wurde der Vertrag wieder für 1Jahr befristet. Das heißt, ich habe wieder kein Kalenderjahr.
Ist das so richtig, müßte mein Arbeitgeber mir niemals Weihnachtsgeld bezahlen, oder ??
Frage Nummer 82338

Antworten (1)
machine
So wie sich das anhört, ist Dein Arbeitgeber "fein raus". Allerdings erscheint es mir unüblich, dass eine betr. Sonderzahlung am Kalenderjahr festgemacht wird, normalerweise zählt die Dauer der Betriebszugehörigkeit am Stichtag. Deswegen, falls der Vertrag von 2012 verlängert wurde, hast Du bereits ein Kalenderjahr, falls ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, nicht. In solchen Fällen suchst Du besser bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder einem Rechtsbeistand Hilfe.
Viel Erfolg und frohes Fest.