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Maters2764

Welche Abnutzung muss der Vermieter beim Auszug hinnehmen?

Frage Nummer 35685

Antworten (3)
Max Stein
Wie die Wohnung an den Vermieter zu übergeben ist, ist meist im Mietvertrag festgehalten. Wenn darin steht, dass die Wohnung weiß gestrichen übergeben werden muss, dann kommt man nicht drum herum, dieses auch zu tun. Grundsätzlich jedoch sollte man nicht mehr Schönheitsreparaturen an der Wohnung durchführen müssen, als man auch abgewohnt hat.
Schu8bert
Ein Vermieter muss auf jeden Fall hinnehmen, das ein Teppichboden, der in der Wohnung ausgelegt ist nicht mehr so neu aussehen kann wie vor dem Einzug der Mieter. Aber die Mieter müssen diesen Teppichboden reinigen lassen. Er muss hinnehmen, das sich im Bad die Fugen verfärben können, auch das ist als ganz normale Abnutzung zu sehen. Wenn der Vermieter im Mietvertrag vereinbart hat, das die Wohnung nicht neu tapeziert werden muss, dann muss er auch hier hinnehmen, das es eventuell zu Verfärbungen auf dieser Tapete gekommen sein kann.
Jannik Schmidt
Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass die Wohnung genauso wieder übergeben wird, wie er sie bei Mietbeginn übergeben hat. In einem Standardmietvertrag ist genau festgehalten, in welchen Abständen und in welcher Weise Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen zu erfolgen haben. Lediglich das Glas der Fenster kann dumpfer werden im Laufe der Jahre.