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KggKai29

Welchen Datenschutzbestimmungen unterliegen eigentlich Polizeibilder?

Frage Nummer 20401

Antworten (3)
KroshkaMaya
Es gibt natürlich unterschiedliche Bilder, die von der Polizeit gemacht werden können. Generell gilt hier aber auch das Prinzip des Datenschutzes. Es ist aber natürlich jederzeit möglich, mittels Veröffentlichung von Gesichtern die Fahndung zu untersützen.
BieneMaya84
Die sind vor allem deutlich strenger als z. B. in den USA, von wo wir ja die berühmt-berüchtigten "Mug Shot" Fotos der Promis oder Bürger in peinlichen Verhaftungssituationen kennen. Bei uns unterliegt die Polizei hingegen in diesen Fragen dem Bundesbeauftragten für Datenschutz. Eine Veröffentlichung solcher Bilder ist nur zur gezielten Strafverfolgung/Fahndung statthaft.
Eeckkk7
Als Beweismittel unterliegen Fotos, die während der Ermittlungstätigkeit entstanden sind, polizeiinternen Vorschriften zur Sicherung von Beweismaterial, so lange, wie ein Verfahren läuft. Dann kommen sie in die Akten oder werden, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, den betreffenden Personen ausgehändigt.