Antworten (2)
keinen.nach §16 des betriebsrentengesetzes(BetrAVG) muß der arbeitgeber alle 3 jahre prüfen, ob eine rentenanpassung möglich ist. dabei berücksichtigt er die wirtschaftliche lage seines unternehmens, die verbraucherpreise und die nettolohnentwicklung. oder er erhöht jedes jahr um 1%. dann ist er von der anpassungsprüfungspflicht befreit.
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Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, nach der Arbeitgeber die Höhe der laufenden Betriebsrenten alle drei Jahre überprüfen und gemäß der Inflation anpassen muss. Dabei ist aber die Erhöhung der Nettogehälter noch aktiver Beschäftigter die Obergrenze, sodass die Betriebsrenten nicht stärker als die Gehälter steigen können.
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