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Tryone

wer beantragt das Insolvenzverfahren?

kann der Zahlungsunfähigen Betriebsinhaber selbst für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen? Oder muẞ er eine RA oder eine juristische Person beauftragen? Muß man zuerst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen um danach Konkurs anmelden zu können?
Frage Nummer 99899

Antworten (1)
mantrid
Den Konkurs gibt es nicht mehr, weil die Konkursordnung außer Kraft gesetzt wurde, dafür gibt es jetzt die Insolvenzordnung, also geht man nicht mehr Konkurs, sondern in Insolvenz. Beantragt wird die Insolvenz beim zuständigen Registergericht, meistens dem Amtsgericht. Zu unterscheiden ist, ob der Betriebsinhaber oder sein Betrieb zahlungsunfähig sind. Ist der Betrieb zahlungsunfähig, dann muss der Betriebsinhaber unverzüglich Insolvenz beantragen, sonst droht ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung! Ein Rechtsanwalt muss nicht beauftragt werden, eine juristische Person (u.a. GmbH, oHG, AG usw.) schon gar nicht.