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Gast

Wer Entscheidet letzendlich zum Visum für Ehegattennachzug

Wer trifft die Hauptsächliche Entscheidung zur Visaerteilung beim Ehegattennachzug, Die heimische Ausländerbehörde oder die Deutsche Botschaft?
Die Ehefrau hat ein Talon zur Visabholung erhalten, aber die Ausländerbehörde in meiner Verbandsgemeinde behaptet, daß die Botschaft erst noch eine gleichzeitige Befragung machen möchte. Was ist daran Richtig oder Falsch.
Eine Scheinehe ist doch leicht zu erkennen. Wie viele Beweise und Befragungen sind noch nötig um den Schutz der Ehe zu beweisen.
Frage Nummer 12332

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