StechusKaktus
Wer haftet?
Bei meiner Tiefgarage wurde der Pfosten, der den Aufschließmechanismus beinhaltet, so nahe an das Tiefgaragentor gebaut, dass das Tor sich beim Öffnen an das Auto stößt, falls man nicht nach dem Auslösen des Öffnungsmechanismus ein Stück zurückfährt.
Jetzt könnte ich zwar auf das Aufschließen durchs Fenster verzichten und das Auto vor dem Pfosten parken, aussteigen und zum Schlüsselloch laufen. Ich halte das aber nicht für zumutbar.
Wer haftet, wenn das Tor an mein Auto stößt oder ich beim Zurückfahren an ein hinter mir stehendes Auto?
Bitte keine Antworten á la "frag einen Anwalt".
Danke!
Jetzt könnte ich zwar auf das Aufschließen durchs Fenster verzichten und das Auto vor dem Pfosten parken, aussteigen und zum Schlüsselloch laufen. Ich halte das aber nicht für zumutbar.
Wer haftet, wenn das Tor an mein Auto stößt oder ich beim Zurückfahren an ein hinter mir stehendes Auto?
Bitte keine Antworten á la "frag einen Anwalt".
Danke!
Antworten (7)
Die Hausverwaltung auffordern, den Pfosten zu versetzen.
Alternativ um eine Funkfernsteuerung bitten, ist bestimmt günstiger als ein Komplettumbau. Ich hab sowas schon mehrfach mit Leichtigkeit umgerüstet, und so eine Fernbedienungsplatine gibts für 50 Euro, + Anzahl Sender (Mieter) x etwa je 10 Euro.
Alternativ um eine Funkfernsteuerung bitten, ist bestimmt günstiger als ein Komplettumbau. Ich hab sowas schon mehrfach mit Leichtigkeit umgerüstet, und so eine Fernbedienungsplatine gibts für 50 Euro, + Anzahl Sender (Mieter) x etwa je 10 Euro.
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zu Celsetes Antwort - würde ich auch so lösen.
Zur Haftungsfrage: der Vermieter, Verpächter oder Eigentümer.
Ich gehe davon aus, daß die Parkplätze nicht kostenlos bereitgestellt werden. Das Ganze nennt sich Gefährdungshaftung. Überprüfe auch mal ob beim betätigen des Tores auch Personenschäden entstehen können - dann wirds heikel, bis zur Schließung der Anlage.
Schriftlich anmahnen, Frist setzen usw. usf.
Zur Haftungsfrage: der Vermieter, Verpächter oder Eigentümer.
Ich gehe davon aus, daß die Parkplätze nicht kostenlos bereitgestellt werden. Das Ganze nennt sich Gefährdungshaftung. Überprüfe auch mal ob beim betätigen des Tores auch Personenschäden entstehen können - dann wirds heikel, bis zur Schließung der Anlage.
Schriftlich anmahnen, Frist setzen usw. usf.
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Die Hausverwaltung könnte argumentieren, dass es zumutbar ist, den Wagen kurz zurückzusetzen, sollte dann aber auch den Fall berücksichtigen, dass das nicht geht, wenn ein anderes Auto dicht dahinter steht.
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Es gibt eine Bank im Elsaß, die haben einen Autoschalter eingerichtet. Hofeinfahrt, keine Durchfahrt, das Schalterfenster so nahe an der Wand zum Nachbargrundstück, daß man in Höhe des Vorderrades sitzen müßte um sein Geld zu erhalten.
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Hmmm... Tiefgarage ... und dann rückwärts wieder ein Stück hoch? Halte ich nicht für zumutbar.
Noch eine Alternative: Die sollen einfach einen Ausleger an den Pfosten bauen, lang genug um vom Tor weg zu bleiben, und da den Schlüsselschalter hinsetzen.
Letzte Alternative: kürzeres Auto kaufen ;-)
Noch eine Alternative: Die sollen einfach einen Ausleger an den Pfosten bauen, lang genug um vom Tor weg zu bleiben, und da den Schlüsselschalter hinsetzen.
Letzte Alternative: kürzeres Auto kaufen ;-)
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Die letzten Funkfernsteuerplatinen, die ich eingebaut habe, hatten mehrere Ausgänge, man konnte mit denen also auch Licht oder anderes schalten. Der Aufpreis ist nur gering.
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