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Samantha Long

Wer hat eigentlich im Falle eines Arbeitsrechtsstreit die anfallenden Kosten zu tragen? Und wie hoch sind die in Etwa?

Frage Nummer 44073

Antworten (3)
69erHeinze
Im Arbeitsrecht hat in der ersten Instanz jede Partei die eigenen Kosten zu tragen. Und das unabhängig vom Ausgang der Verfahrens. Ursprünglich ist diese Regelung dazu gedacht gewesen, den Arbeitnehmern die Angst vor einer Klage gegen den Arbeitgeber zu nehmen. Hat man vor Beginn eines Verfahrens eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so halten sich die Kosten für ein Verfahren im Arbeitsrechtsstreit relativ gering. Ohne Versicherung jedoch fallen die Anwaltskosten hoch aus.
Pauliii
Verliert ein Arbeitnehmer in einem Arbeitsrechtsstreit seinen Prozess, so hat er nur seine eigenen Kosten selber zu tragen und nicht auch noch die seines "ehemaligen" Arbeitgebers. Die Kosten errechnen sich gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) und dem entsprechenden Streitwert.
Ritanig
Wenn es zu einem Vergleich kommt oder der Prozess verloren geht, haben beide Seiten ihre eigenen Kosten zu tragen. Wie hoch diese sind, läßt sich nur an Hand des Streitwertes ermitteln. Auf alle Fälle sind aber auch noch Gerichtskosten, zusätzlich zu den Kosten für den Anwalt, zu zahlen.