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Gast

wer muss die Eintragung des Wohnreechts beantragen

Mein Partner hat in seinem Testament vefügt, dass ich nach seinem Ableben ein Wohnrecht in seinem Haus für einen von mir zu bestimmenden angemessenen Zeitraum erhalte
Frage Nummer 3000105467

Antworten (4)
StechusKaktus
Bitte ihn, das heute schon im Grundbuch eintragen zu lassen. Testamente werden oft noch geändert oder haben sich als ungültig erwiesen und so mancher hat sich gewundert, was da später so alles auftaucht ...
Beantworter2
"....für einen von mir zu bestimmenden angemessenen Zeitraum"

Wenn Erben da sind, die großes Interesse am Haus haben, ist bei dieser Formulierung viel Spielraum für Rechtsstreitigkeiten. Denn solange du in diesem Haus dein Wohnrecht ausübst, gehen die Erben in Sachen der Immobilie leer aus.

WAS will der Partner für dich denn erreichen?
Dass du solange du willst in dem Haus leben kannst!?

Dann soll er es genauso notariell verfügen.

Es steht dir dann frei, das Wohnrecht jederzeit aufzugeben und das Haus für die Erben freizumachen.
umjo
Halo Gast!
Zunächst muss ich Stechus recht geben.
Nur eine Grundbucheintragung ist weitestgehend anfechtungsresistent.
Und diese Eintragung kann auch ein Bevollmächtigter vornehmen lassen, wenn aus dem Text der Vollmacht zweifelsfrei hervorgeht, dass die Vollmacht auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sein soll.
Leider schreibst Du nicht, ob das Testament bereits in Vollstreckung ist (= Partner ist bereits verstorben), oder ob Du 'nur' Kenntnis seiner testamentarischen Verfügungen hast.

Bei letzterem: Warum nicht ein -eindeutig definiertes- lebenslanges Wohnrecht? Ein Grundbucheintrag mit dem von Dir 'zu bestimmenden angemessenen Zeitraum' dürfte ohnehin so nicht möglich sein.

Ggf. aufgeben kannst Du einen solchen Rechtsanspruch zu jedem von Dir gewählten Zeitpunkt.
Oder eben auch nicht.
umjo
Ich war unhöflich: Es muss natürlich heißen 'Hallo Gast'.