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Gast

Wer trägt Vergleichskosten?

Mein verlobter hatte letzte Woche einen gerichtstermin bei dem es um das wohnrecht im Haus ging. Er war der Beklagte.
Nun haben die Parteien sich auf einen Vergleich eingelassen, da eim unterhaltapflichtiges kind im Raum steht, welches mit ihm im Haus lebt. Er hat den Prozess gewonnen und im Haus bleiben bis zur Scheidung.
Heute haben wir eine hohe Rechnung von unserem Anwalt bekommen.
Ist das rechtens? Ich hab gedacht, der der gewinnt braucht nix zahlen.
Danke für die schnelle Antwort.
Frage Nummer 3000101156

Antworten (2)
elfigy
Vergleich geschlossen und Prozess gewonnen, sind zwei ganz verschiedene Ergebnisse.
Wer einen Vergleich schliesst, einigt sich und dann trägt jeder seine Kosten.
Wer gewinnt, dessen Gegner muss alles zahlen.
Wenn man sich bei dem Vergleich deines Verlobten in seinem Sinne geeinigt hat, so bedeutet das nur, dass die Gegenseite eingelenkt hat. Es bleibt trotzdem ein Vergleich.
Darüber hätte euch euer Anwalt vorher informieren sollen.
Hat er nicht gemacht. Pech gehabt. Vielleicht hat die Gegenseite kein Geld und das weiß er. Schlechter Anwalt.
Skorti
Selbst bei einem Urteil kann der Richter die Verteilung der Kosten festlegen. Normalerweise entscheidet der Richter, dass die Partei, die "Recht" bekommt, nicht zahlen muss, sondern die andere Partei die Kosten trägt.
Er kann aber auch anders entscheiden, zumal das Urteil oft nicht eindeutig zu Gunsten einer Partei ausfällt.
Das Risiko auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben besteht bei einem Prozess immer.