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Das ist immer davon abhängig, um welche Straftat es sich gehandelt hat. Geringe Strafen in der Jugendzeit können auch gesperrt bleiben, wenn es sich um kleinere Diebstähle oder dergleichen handelt. Schwerere Eintragungen werden im höchsten Fall 20 jahre nach Verbüßung der Strafe gelöscht.
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Nicht alle. Das hängt davon ab, um welche Taten es sich handelt. Sogenannte Kapitalverbrechen (wie Mord) bleiben im Register stehen. Das gilt auch für Sexualstraftaten. Ein Ladendiebstahl wird gelöscht. Jeder kann ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen und sein Register einsehen.
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Ja, dafür gibt es je nach eingetragener Straftat unterschiedliche Fristen von 5 Jahren bis zu 20 Jahren. Im Einzelnen kannst Du das im Bundeszentralregistergesetz nachlesen, genauer gesagt im § 46 (Länge der Tilgungsfrist). Das Register ist übrigens nicht dasselbe wie das Führungszeugnis.
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