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Gast

whatsapp nachrichten

Hallo,
können WHATS APP nachrichten vor Gericht gültig sein?
Vor allem laut den Nachrichten (nicht mal original sonder Screenshoots) fand natürlich nur ein monolog statt anstatt ein Dialog dadurch wird der "schreiber" der nachrichten extrem belastet.
Es exestieren nur 3 screenshots sonst nichts. Der "Schreiber" der Nachrichten hat leider nichts mehr, da die Nachrichten ja nach 90 Tagen automatisch gelöscht werden und viel Back Ups schon drüber gelaufen sind.

Jetzt ist die Frage(n):
- Sind solche Nachrichten vor Gericht wertbar?
- Darf man einfach so Nachrichten (screenshots) an dritte weitergeben?
- kann der "Schreiber" der nachrichten irgendwas dagegen tun? => da die Erfolgschancen ja eher gering ausfallen oder?

DANKE für die Auskünfte.Hallo,
können WHATS APP nachrichten vor Gericht gültig sein?
Vor allem laut den Nachrichten (nicht mal original sonder Screenshoots) fand natürlich nur ein monolog statt anstatt ein Dialog dadurch wird der "schreiber" der nachrichten extrem belastet.
Es exestieren nur 3 screenshots sonst nichts. Der "Schreiber" der Nachrichten hat leider nichts mehr, da die Nachrichten ja nach 90 Tagen automatisch gelöscht werden und viel Back Ups schon drüber gelaufen sind.

Jetzt ist die Frage(n):
- Sind solche Nachrichten vor Gericht wertbar?
- Darf man einfach so Nachrichten (screenshots) an dritte weitergeben?
- kann der "Schreiber" der nachrichten irgendwas dagegen tun? => da die Erfolgschancen ja eher gering ausfallen oder?

DANKE für die Auskünfte.
Frage Nummer 3000290302

Antworten (7)
wokk
Deinem Rechtsanwalt wird es eine Ehre sein, darauf umfangreich zu antworten.
Vandit
Aber erst wenn er diese wirre Frage entwirrt hat.
umjo2.1
wokk, du Optimist. Dem Rechtsanwalt, dem es eine Ehre wäre, auf diesen Quark umfangreich zu antworten, müsste erst einmal klar sein, wem er da antworten müsste. Der "Schreiber" scheint's ja eher nicht zu sein.
Und ob es jenem RA auch eine Ehre wäre...
Obwohl, die Gebührenordnung RVG fest im Blick...
Vandit
Wenn bereits ein Gerichtsprozess anhängig ist, sollte man die Entscheidung dem Richter überlassen.

Wer seinen Chatverlauf auf automatisch löschen gestellt hat, der hat halt selbst keine nachvollziehbaren Nachrichten mehr. Pech gehabt.
Skorti
Oh, ich hatte es so verstanden, dass der Schreiber, dem "verbal" die Zivilisation abhanden gekommen war, hofft, dass ScreenShots keine Beweise wären. Desderwegen auch die Formulierung "Der "Schreiber" der Nachrichten hat leider nichts mehr". Das "leider" deutet ja eher darauf hin, dass nicht der Empfänger hier fragt.
Vandit
Genau so lese ich das auch. Der Fragensteller/der Schreiber hat sich über Whatsapp bei seinem Gegenüber so daneben, benommen, dass er nun befürchten muss, dafür vor Gericht zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Selbst wenn der Empfänger nicht den gesamten Chatverlauf hat, gäbe es bei justiziablen Entgleisungen keinen Grund, warum ein Richter (evtl./vielleicht/ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu meiner Meinung) Screenshots nicht anerkennen sollte.
ZeidlereiSeidl
Ja. WhatsApp-Nachrichten sind ähnlich wie Emails und Briefe gerichtlich verwertbar. Natürlich könnte man theoretisch die Echtheit der Screenshots anfechten, aber so wie ich deine Fragestellung verstehe, wird das wohl nur Geld kosten ohne ein gutes Ergebnis für dich zu liefern.

Alles in Allem hast du dich damit wohl ziemlich in die Sch... geritten und musst jetzt mit den Folgen leben.