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Gast

Wie breit muss ein Bad/WC mindestens sein, damit es noch als solches bezeichnet werden kann?

Mein Bad/WC ist ein 0,8 m breiter und 4 m langer Raum. Ausgestattet mit einem 0,4 m tiefen Handwaschbecken, dahinter folgt die WC-Schüssel und dahinter die Dusche. Da sich schräg gegenüber des Waschbeckens ein Heizkörper befindet, bleibt als Duchgang zur Toilette bwz. Dusche lediglich eine sehr enge Lücke von ca. 0,37 Meter. Kann ein solches Bad/WC (mit entsprechender moderner Ausstattung), in das man sich hineinwinden muss, mietrechtlich noch als "wohnwertfördernd" eingestuft werden?
Frage Nummer 15340

Antworten (4)
Highspeed
Wie gut wäre die Wohnung den ohne Bad?
StechusKaktus
Wurdest du denn GEZWUNGEN, die Wohnung zu mieten? Sie ist halt so, wie sie ist. Wenn dir der Preis zu hoch ist oder sie dir nicht gefällt, nimmst du eben eine andere.
Blaue_Fee
Nun ja: ein kleines/enges Bad in der Wohnung ist immer noch besser als das Plumpsklo im Hinterhof, oder?
Inalena
Du wohnst sicher in einem sanierten Altbau, wo vorher nur eine Toilette (vielleicht sogar ohne Waschbecken) war, sei doch froh, dass du nun Dusche und Heizung hast.
Es ist auf alle Fälle "wohnwertfördernd". Ansonsten kannst/musst du dir eben eine Wohnung suchen mit "richtigem" Badezimmer.