['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Wie geht es weiter? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Wie geht es weiter?

Hat D bzw. die EU verloren?
Böhmermann
Frage Nummer 3000046301

Antworten (53)
Gast
welcher Aufwand um diese Hackfresse Böhmerwald betrieben wird. Der ungehobelter Reim eines 12 jährigen.
Merkel hat es in dem Fall richtig gemacht und lässt die Justiz entscheiden. In der EU hat die Türkei unter Erdogan jedoch nichts verloren.
Skorti
Wenn jetzt ein Gericht urteilt, dass dieses "Gedicht" noch unter Satire fällt, dann hat die Regierung alles richtig gemacht und kann in Zukunft auf diese Urteil verweisen und Beschwerden ablehnen.

Wenn das Gericht urteilt, dass Böhmermann über die (weitgefassten) Grenzen der Satire hinausgeschossen ist, dann hat die Regierung auch alles richtig gemacht und sich der Gerechtigkeit nicht in den Weg gestellt.

Wenn, wie ich es gehört habe, Böhmermann vor dem Vortrag des Gedichtes angekündigt hat, er wolle mit dem Beitrag über die Grenzen des Erlaubten hinaus gehen, dann muss er mit den erlaubten Konsequenzen rechnen.

Ich hoffe das Gericht ist gerecht und verurteilt Böhmermann zu einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro zugunsten des Satiriker Verbandes.
Gast
Auszug aus Reaktionen auf twitter!

„Die Frage die man stellen muss: Hätte die Bundesregierung bei Kim Jong-Un ebenso entschieden? Ich denke nicht“

„Nun muss ein Gericht den Mumm beweisen, der unserer Kanzlerin fehlt.“

„R.I.P. Meinungsfreiheit. War schön mit dir.“

„Mit dieser Entscheidung hat die deutsche Bundesregierung endgültig die Abhängigkeit von dem türkischen Despoten demonstriert.“
Gast
n-tv 15:14 Uhr

"Türkische Gemeinde: Böhmermann-Entscheidung falsch

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, ein gesondertes Strafverfahren wegen Beleidigung von Staatsoberhäuptern gegen den Satiriker Jan Böhmermann zu ermöglichen.

"Ich finde die Entscheidung falsch", sagte er der "Berliner Zeitung". "Ich hätte mir gewünscht, dass die Kanzlerin dieses Verfahren nicht zulässt, sondern dass man auf das persönliche Verfahren wartet."

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan habe ja auch als Privatperson Strafantrag gestellt. Dabei hätte man es belassen sollen, sagte Sofuoglu."
elfigy
Ich schreibe das nicht gerne, weil ich normalerweise keine Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschen mache. Aber in diesem Fall sehe ich eine typische Verhaltensweise von Angela Merkel, wie sie früher den meisten aus dem Osten eigen war. Wofür sie nichts können, sie sind eben in der DDR Diktatur aufgewachsen.
Ich meine damit, sich raushalten, herumdrucksen, Stellungnahme vermeiden und dort wo man Macht vermutet, anbiedern.
So hat sie es mit Erdogan gemacht, in vorauseilendem Gehorsam. Er hat Macht seit dem Deal mit den Flüchtlingen. Da hat sie sich gleich in die Hose gemacht.
Sie hätte ihn niemals anrufen dürfen und sich anbiedern.
Sie hat ihm den kleinen Finger hingehalten und dann wollte er die ganze Hand. Für eine Klärung, ob das Satire ist, hätte die Privatklage vollkommen gereicht.
Dafür hat sie es versäumt, klar und deutlich und sofort auf unsere Grundwerte hinzuweisen und hat auch die Büchse der Pandora geöffnet. Ich bin gespannt, was dem Herrn in Zukunft alles nicht passt, was unsere Presse schreibt.
Es ist auch nicht gut, daß diese Passage aus der Sendung aus dem Netz genommen wurde. Heute morgen konnte man sie noch auf Vimeo sehen.
Und ja. Das Gedicht ist obszön, unanständig, beleidigend und unappetitlich widerlich. Ich war erst skeptisch wie das so in einen Kontext eingebettet wurde, daß es Satire ist.
Heute früh sah ich dann auf Vimeo die ganze Passage incl. vorgetragenem Gedicht und dem Kontext. Für mein Verständnis ist es zwar sehr derbe, aber gelungene Satire. Wie ein Paukenschlag, wie es ein Rüpel macht, aber nie zu bezweifeln, daß es der Aufklärung, was sein darf und was nicht, dient. Das kam sehr deutlich rüber. Im Kontext machte es Sinn und die vulgären Worte erschienen mir als nicht wesentlich. Ich finde , man sollte es wieder einstellen, damit sich jeder ein Bild davon machen kann.
Dieses Video hat Angela Merkel bestimmt zu sehen bekommen, bevor sie Erdogan anrief. Aber da fehlt es ihr halt an Grundsätzen. Das darf einer deutschen Kanzlerin nicht passieren.
Gast
Dieses Statement von dir, ich bin erstaunt!
elfigy
was erstaunt dich daran?
Gast
Schaun'n mer mal:

"Die AfD wirft Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, sie habe in der Causa Böhmermann zu wenig Rückgrat gezeigt. "Merkels Aussage ist kein Ergebnis einer formaljuristischen Prüfung, sondern ein politischer Kniefall vor Erdogan", sagt der Parteivorsitzende der Alternative für Deutschland, Jörg Meuthen. Der Kanzlerin sei der "fragwürdige Kuhhandel" mit der Türkei in der Flüchtlingsfrage offensichtlich wichtiger, "als sich vor die eigenen Landsleute zu stellen". Erdogan sei es nun gelungen, sein eigenes Verständnis von Pressefreiheit in Deutschland zu etablieren."
Cordelier
Ich meine auch gesehen zu haben wie Merkel dem Erdogan die Füße küsst.
Gast
Aber Frau M. ist nicht der Pabst, obwohl sie sich anscheinend so fühlt, oder sieht sie sich schon als Präsident der USEU?
elfigy
Was die AfD davon hält, ist nicht maßgeblich. Und so ein Schwachsinn "vor die eigenen Landsleute stellen" schon gar nicht.
Es geht um das Grundrecht Pressefreiheit. Das steht jedem in Deutschland zu. Und hat mit Landsleuten nichts zu tun. Presse- und Meinungsfreiheit steht in Deutschland jedem zu, sobald er den Fuß auf deutschen Boden setzt. Egal wo er herkommt.
Gast
Da haben wir es, die AfD ist für dich ein rotes Tuch! Mir ist nicht bekannt wer du bist und woher du kommst. Aber von der in D existierenden Realität scheinst du weit entfernt zu leben. D unter Merkel ist nicht mehr tragbar. M verkauft unser Land nur noch in ihrem eigenen Interesse. Alles was dagegen läuft ist weder Mitte noch Links sondern Rechts.
Musca
Es darf nicht sein, dass ein vorherrschendes Problem (Flüchtlinge), dazu genutzt wird, die Wurzeln der Demokratie auszuhebeln. Zu diesen Wurzeln gehören Meinungsfreiheit, eine freie Presse und auch Satire.
Dieter Hildebrand hat das Jahrzehnte lang gut verstanden, Politikern den Spiegel vorzuhalten, bei Erdogan wäre er vermutlich geköpft worden. Böhmermanns Satire zeigt auch nur die Realität, wenn auch weniger subtil als es Hildebrand gemacht hätte. Angie sollte sich im klaren sein, welchen Preis sie am Ende zahlen muss.
Musca
@Elfigy: Du siehst, das Problem Flüchtlinge beschäftigt mich immer noch, das wir es auch noch eine Weile tun.Die nächsten Wochen bin ich erstmal wieder mit Bauprojekten betraut, aber auch da spielen soziologische Aspekte eine große Rolle.
Zombijaeger
Ein Grundrecht darauf, andere beleidigen zu dürfen gibt es halt nicht. Böhmermann hat es echt überzogen meiner Meinung nach. Ich sehe nicht, was an dem Gedicht Satire sein soll.
Musca
Ja Zombie, da hast du Recht, ich würde die Überlegung auch lieber dem herrn erdogan überlassen.
Musca
Nachsatz: evt, tausend Peitschenhiebe, oder abgehackte Finger, damit er niemals nicht jemals wieder solche Sachen macht....?????
machine
Keine Sorge, Problem gelöst.
Musca
werter Primus, ich zeig dich an, wir sehen uns vor Gericht!!!! :)
machine
Kein Problem Musca, bringe bitte genügend Wein mit.
Zombijaeger
Ich würde als Strafe vorschlagen, dass sich Böhmermann alle Terriergeschichten von Musca anhören muss ;)
Das dürfte Abschreckung genug sein.
Musca
oki doki
machine
Alla salute!
Musca
grazie, bella machina,im Gegensatz zu Dir ist es ist nicht jedem gegeben, Feingeist und Humor zu verstehen.
machine
Danke, Musca. Für alle: Musca ist der Feingeist, und ich nehm's mit Humor.
Hefe
Muss der Kläger personlich bei Gericht erscheinen?
machine
Ist eh alles nur ein Fake. Näheres hier.
bh_roth
Nein, Hefe, leider nicht.
.
Gerade im I-Net gefunden: Ein bekannter Türke kommt nach Hause. Ruft ins Haus: Schatzi, ich bin zuhause. Da aus einer Ecke: Määääääääh.
.
Sowas würde ich ja nie von mir aus schreiben. Aber teilen ist nicht verboten, oder doch?
primusinterpares
Im TV gestern meinten sie, er muß seine Klöten vermessen lassen, um die Behauptung, sie seien winzig, zu entkräften. Wenn er winzige hat, ist es keine Beleidigung. Da muß er natürlich selbst erscheinen.
hase caesar
je suis ziege!
(und richtig rund wird es abgehen, wenn boehmermann von einem gericht freigesprochen wird und vom anderen verurteilt wird: ein "vergehen", zwei verfahren, zwei urteile: es lebe der rechtsstaat!)
umjo
Häschen, Du solltest Dich erst mal im deutschen Strafverfahrensrecht schlau machen, bevor Du hier solchen Unsinn postest!

Und, chester, obwohl ich politisch mit Merkel äußerst selten übereinstimme: in diese Fall bedeutet die Ermächtigung der Staatsanwaltschaft weder eine 'Niederlage' Deutschlands, noch der EU.
Hätte sie sich in der Regierung mit Ihrer -entscheidenden- Stimme nicht durchgesetzt, wären die negativen politischen Auswirkungen deutlich negativer ausgefallen, und das sehr zeitnah.
Jetzt besteht immerhin die Möglichkeit, dass bereits die -nunmehr ermächtigte- Staatsanwaltschaft keine rechtlichen Gründe für eine Verfahrenseröffnung sieht.
Und wenn ja, muss immer noch das zuständige Gericht nach eigener Prüfung einer Eröffnung des Hauptverfahrens zustimmen.

Aber, selbst wenn die Kiste durch alle Instanzen irgendwann vor denm EuGH landen sollte: Die potentatisch geführte türkische Regierung müsste spätestens dann erkennen müssen, dass nicht nur in D, sondern auch in der EU nach dort geltendem Recht geurteilt wird.
Und nicht nach türkischen Befindlichkeiten.
status-quo-fan
elfigy, die Bundeskanzlerin hat aber nicht den türkischen Präsidenten Erdogan angerufen sondern ihren Amtskollegen, den Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu und sich bei dem entschuldigt.

Damit jedoch hat sie sich jeder ernstzunehmenden Entscheidungsmöglichkeit - was den § 103 StGB betrifft - begeben.

Denn sie hat sich präjudizierend aus dem Fenster gelehnt und konnte damit das Ansinnen des türkischen Präsidenten gar nicht mehr ablehnen; abgesehen davon ist die Tatsache, dass sie ihren Pressesprecher - den ehemaligen ZDF-Heini - vorschickt und etwas von eingehender Prüfung verlauten lässt, geradezu lächerlich!
machine
Wen interessiert denn das? D ist seit langer Zeit ein Scheissland, hier kann ein Jeder machen was er möchte, ausgenommen davon sind deutsche Bürger, aus diesem Grunde werde ich meine Wählerstimme der AfD zukommen lassen,
machine
"lassen."
machine
Verstand siegt über Gesinnung.
umjo
Nur eine Verständnisfrage, Ing. Du schreibst von zwei Gerichtsverfahren und der Möglichkeit zweier verschiedener Urteile, da das eine ein Strafverfahren, und das andere ein Zivilverfahren sei.

Die Klage Erdogans nach §185 ist aber ebenso ein Strafverfahren, wie das nach §103. Und: 185 ist zu 103 subsidiär. Daher kann es m.E. nur ein Verfahren geben. Entweder nach 103, wenn die Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Hauptverfahrens beantragt und das Gericht zustimmt, oder nach 185, wenn eine der beiden vorgenannten Alternativen nicht eintritt.
umjo
... und das Gericht zulässt...
Zombijaeger
Mir ist die afd inzwischen zu radikal. Gibt ja auch noch die wesentlich gemäßigtere alfa partei, eigentlich die ursprüngliche afd.
Zombijaeger
Ich hab ja merkel viel kritisiert hier aber diesmal finde ich ihre Entscheidung richtig.
machine
Lieber ing, Gesinnung setzt ein gerüttelt Maß an Sympathie voraus.
primusinterpares
Sorry, immer wenn ich als machine schreibe, gebe ich nur Dünnschiss ab. Die Stimmen in meinem Kopf machen mich kirre. Bitte nehmt mir das nicht übel, ich poste als Wiedergutmachung die nächsten 10 YT Links NICHT!
hase caesar
momentmal umjo: wenn zb. nach 103,104 ein staatsanwalt/gericht entscheidet kein verfahren einzuleiten aus grund X, (zb. man sieht den tatbestand der beleidigung als nicht gegeben) koennte ein anderes gericht/ staatsanwalt trotzdem ein verfahren nach 185 einleiten , weil man dort im gegensatz den tatbestand der beleidigung als gegeben ansieht? das soll rechtsstaatlich sein? (und waere fuer mich ungefaehr das gleiche wie "freispruch vs verurteilung" )fuer mich haette das immer noch den hauch einer karot- aeh bananenrepublik
elfigy
Jedem Staatsanwalt steht es frei, zu ermitteln und Anklage zu erheben oder nicht. Wenn nicht, kann man auch dagegen mit einer Klageerzwingung vorgehen. Über diese entscheiden Richter.
Ob ein Freispruch erfolgt, oder eine Verurteilung, das entscheiden die Richter, nicht der Staatsanwalt.
Recht spricht nur das Gericht.
umjo
Hase, 103 und 185 StgB sind Strafnormen mit unterschiedlichen Tatbeständen, die auf unterschiedliche Sachverhalte zielen, auch wenn beide eine Beleidigung zum Gegenstand haben.
Ohne etwas genauere Kenntnisse über deutsches materielles Strafrecht wäre ich mit der 'Bananenrepublik' etwas vorsichtiger.
@elfigy: an wen richtet sich diese Belehrung?
elfigy
Das war spontan wegen diesem "(und waere fuer mich ungefaehr das gleiche wie "freispruch vs verurteilung" ) " Vergleich.
bh_roth
Hase, das ist Rechtsstaatlichkeit!
Du zeigst jemanden an, der dich beleidigt hat. Dein Anwalt beantragt Strafverfolgung. Ein Staatsanwalt wird beauftragt, Ermittlungen aufzunehmen. Er kommt zu dem Entschluss, dass die ermittelten Beweise nicht für eine Verurteilung ausreichen und stellt das Strafverfahren ein.
Damit bist du nicht zufrieden, und lässt deinen RA eine Beschwerde gegen die Einstellung einreichen. Dann prüft ein anderer Staatsanwalt, ob die Einstellung gerechtfertigt war.
So ist das. Das hat mit Bananenrepublik nichts zu tun. es würde mir genauso zugute kommen, wenn ich einen Betrüger (Beispiel) anzeige, das Verfahren aber eingestellt wird.
Und es geht noch weiter. Nach abgelehnter Rechtsbeschwerde kann ich noch vor einem Bundesgericht die Wiederaufnahme der Ermittlungen erreichen. Aber nur diese. Ich kann niemals nie nicht erzwingen, dass überhaupt eine Hauptverhandlung eröffnet wird.
bh_roth
Für mich unterscheiden die beiden Paragraphen sich hauptsächlich in 2 Dingen: 103 betrifft die Beleidigung eines Staatspräsidenten (Beispiel), der andere betrifft die Beleidigung einer sonstigen Person. Über den 103 ist eine höhere Strafe möglich.
Das einzige, was man wirklich ankreiden kann, ist, dass es für eine Straftat zwei mögliche Strafandrohungen gibt. Und das ist nach meiner Auffassung nicht Verfassungskonform.
machine
@elfi: Scheck Mehl. *hihihi*
elfigy
ich guck mal, wehe du hast wieder ein Aktfoto von dir geschickt. Dann veröffentliche ich das hier dieses mal.
machine
Könnte nur zu meiner Beliebtheit *seufz* beitragen.
machine
Da elfi sich nicht traut, hier einAktfoto meiner Person.
umjo
Es handelt sich gerade nicht um eine Straftat, lieber bh_roth.
§185 ist Grundtatbestand, der in §103 um abschließende und zwingende Merkmale erweitert ist, die dann strafschärfend wirken.
Gibt's übrigens auch bei anderen Strafnormen, z.B. §224, der qualifizierend zu §223 ist. Beides sind aber Körperverletzungen.
umjo
ing, ich denke, du hast mich da missverstanden. In Erwiderung auf bh_roth wollte ich eigentlich klarstellen, dass die Beleidigungen in 103 und 185 nicht eine, quasi deckungsgleiche Straftat darstellen, sondern zwei unterschiedliche mit einer 'gemeinsamen Basis'.
Selbstverständlich sind beide Normen Straftatbestände!
Übrigens steht da nicht 'kann...belegt werden', sondern "...wird...bestraft."
Bei beiden.