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Michael69

Wie genau wird das Kindergeld auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet?

In der Düsseldorfer Tabelle gibt es den folgenden Hinweis:

"Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen. "

Das Kindergeld in meinem Fall erhält meine Ex-Frau komplett. Bedeutet dies nun, dass ich von der ermittelten Summe 184 €, die Hälfte abziehen kann? Oder wie genau ist dieser Hinweis (Punkt 10, siehe Link) zu deuten?
Frage Nummer 32619

Antworten (3)
smarik76
Der Unterhalt, den Du zu zahlen hast, wird um das hälftige Kindergeld vermindert.
Michael69
Das Kindergeld in meinem Fall erhält meine Ex-Frau komplett. Bedeutet dies nun, dass ich von der ermittelten Summe 184 € oder die Hälfte abziehen kann? Oder wie genau ist dieser Hinweis (Punkt 10, siehe Link) zu deuten?

"oder" die Hälfte... so muss die Frage lauten.
Fred63
Manche Väter zahlen auch freiwillig mehr für ihre Kinder.